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Berliner Schallschutzfensterprogramm
Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen (Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Loggien, Lüftungsanlagen) an Wohngebäuden in Berlin. Zuschuss bis zu 90 % der anerkannten Aufwendungen, maximal 15.000 € pro Wohnung. Förderanfrage jederzeit online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der BVG, wenn dort keine anderen oder ausreichenden Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind. Gefördert werden der Einbau von Schallschutzfenstern, -außentüren und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen sowie schallgedämmte Lüftungsanlagen in Wohngebäuden, um die Wohnqualität durch reduzierte Verkehrslärmbelastung zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Einbau von Schallschutzfenstern und Außentüren
- Aufarbeitung bestehender Holzkastendoppelfenster
- Einbau schallgedämmter Lüftungsanlagen
- Rollladenaufsatzkästen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Architekten- und Planungsleistungen
- Gebühren
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Reinigungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden
- Zu schützender Wohnraum muss vor dem 03.10.1990 errichtet sein
- Betroffene Aufenthaltsräume müssen eine Grundfläche von mehr als 10 m² aufweisen
- Einbau nach Vorgaben des Leitfadens zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren (RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.)
- Fenster und Türen müssen den Standards Schallschutzklasse 4 bzw. bei erhöhten Anforderungen Schallschutzklasse 5 gemäß VDI 2719 entsprechen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Grundrisszeichnungen mit Raumnutzung, Fensterlagen und -abmessungen
- Ansichtszeichnungen oder Fotografien der Hausfronten
- Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs
- Mindestens drei Kostenvoranschläge von Fachfirmen
- Prüfzeugnisse nach DIN EN ISO 10140 und DIN EN ISO 717-1
- De-minimis-Erklärung
- Zustimmung der Denkmalschutzbehörde bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Erhaltungsrechtliche Genehmigung bei Erhaltungsverordnungsgebieten
Beschreibung
Das Berliner Schallschutzfensterprogramm fördert passive Lärmminderungsmaßnahmen an Bestandswohngebäuden in Berlin, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden. Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Nießbraucher:innen natürlicher oder juristischer Personen des privaten Rechts können Zuschüsse für den Einbau schallgedämmter Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Loggien sowie Lüftungsanlagen beantragen. Gefördert werden außerdem die Aufarbeitung vorhandener Holzkastendoppelfenster und schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen. Der Förderbetrag beträgt bis zu 90 % der anrechenbaren Kosten, maximal 15.000 € pro Wohneinheit. Pro Quadratmeter Einbaufläche werden für Schallschutzklasse 4 bis zu 400 € und für Klasse 5 bis zu 500 € gewährt, für Holzkastendoppelfenster 500 € je m² bzw. 250 € pauschal je Raum für Lüftungsanlagen. Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Vorgaben (VDI 2719, RAL-Leitfaden), die Durchführung durch autorisierte Fachbetriebe sowie Nachweise nach DIN EN ISO 10140/717-1. Lärmbelastungen durch Bundesfernstraßen oder Bundesbahnen sind ausgeschlossen.
Förderanträge können von 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 jederzeit online eingereicht werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Der Antrag muss Grundriss- und Ansichtszeichnungen, aktuelle Grundbuchauszüge, De-minimis-Erklärung und mindestens drei Fachangebote enthalten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sowie in Erhaltungsverordnungsgebieten ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Maßnahme darf vor Antragstellung nicht begonnen sein. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises und Abschluss der fachgerechten Ausführung erfolgt die Auszahlung. Dieses Fördermodul ergänzt aktive Lärmschutzmaßnahmen und trägt dazu bei, die Wohnqualität an stark verkehrsbelasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen BVG-Schienenachsen deutlich zu steigern.
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