Zuschuss

Berliner Schallschutzfensterprogramm

Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen an hochbelasteten Berliner Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen BVG-Schienenwegen: Zuschuss bis zu 90 % (max. 15.000 € je Wohnung) für Einbau schallgedämmter Fenster, Türen, Rollladenkästen und Lüftungsanlagen; Antragsstellung vor Maßnahmebeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Fördersumme: 400 €/m² (SK 4), 500 €/m² (SK 5), 500 €/m² Aufarbeitung Holzkasten, 250 € pro Raum Lüftung
Förderquote: bis zu 90 %

Förderziel

Förderung des Einbaus schallgedämmter Fenster, Balkon‐ und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen (z. B. Rollladenaufsatzkästen) sowie schallgedämmter Lüftungsanlagen und die akustische Aufarbeitung berlintypischer Holzkastendoppelfenster an stark lärmbelasteten Bestandsgebäuden in Berlin.

Förderfähige Ausgaben

  • Einbau schallgedämmter Fenster, Türen und Rollladenkästen
  • Einbau schallgedämmter Lüftungsanlagen
  • Aufarbeitung berlintypischer Holzkastendoppelfenster

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden
  • Zu schützender Wohnraum vor dem 03.10.1990 errichtet und Aufenthaltsräume über 10 m²
  • Montage von Fenstern und Türen nach RAL‐Leitfaden Fenster und Haustüren
  • Fenster und Türen mindestens Schallschutzklasse 4 (optional Klasse 5)
  • Lärm darf nicht von Bundesfernstraßen oder Bundesbahn-Programmen abgedeckt sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zu Fensteranzahl und -fläche sowie Lüfter und Rollladenkästen
  2. Grundrisszeichnungen mit Kennzeichnung der zu fördernden Fenster
  3. Ansichtszeichnungen oder Fotografien der Hausfronten
  4. Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs
  5. Kostenvoranschläge von Fensterfachfirmen
  6. Prüfzeugnis nach DIN EN ISO 10140 und DIN EN ISO 717-1
  7. Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei WEG
  8. Antragsunterlagen der Denkmalschutzbehörde bei denkmalgeschützten Gebäuden

Beschreibung

Das Berliner Schallschutzfensterprogramm unterstützt Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Nießbrauchberechtigte von Wohngebäuden in Berlin bei der Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen entlang stark belasteter Hauptverkehrsstraßen und oberirdischer BVG-Schienenwege. Gefördert wird der fachgerechte Einbau schallgedämmter Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Rollladenaufsatzkästen sowie Lüftungsanlagen gemäß RAL-Leitfaden und VDI-Richtlinie 2719 (Schallschutzklasse 4 bzw. optional Klasse 5). Auch die akustische Aufbereitung berlintypischer Holzkastendoppelfenster fällt in den Förderbereich. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, wobei die Maßnahmen vor dem 03.10.1990 errichtete Aufenthaltsräume ab einer Fläche von 10 m² betreffen müssen. Eine Lärmbelastung durch Bundesfernstraßen oder Bahnprogramme darf nicht bereits durch andere Förderinstrumente abgedeckt sein. Vor Maßnahmenbeginn ist eine Förderanfrage erforderlich, der eigentliche Antrag wird bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eingereicht.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, mit einer maximalen Obergrenze von 15.000 € je Wohnung. Die Fördersätze betragen 400 €/m² (SK 4) beziehungsweise 500 €/m² (SK 5) für Fenster und Türen, 500 €/m² für Holzkastenaufarbeitung sowie 250 € pauschal pro Raum für Lüftungsanlagen. Antragstellende reichen u. a. Grundriss- und Ansichtszeichnungen, Kostenvoranschläge von Fachfirmen, ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN ISO 10140/ISO 717-1 sowie gegebenenfalls die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Denkmalschutzunterlagen ein. Da die Mittel für 2024/2025 bereits ausgeschöpft sind, erfolgt eine jährliche Neuausschreibung der Fördergelder.

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