Zuschuss

Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse von bis zu 80 % förderfähiger Personalkosten für herausgehobene Projektmitarbeit und Projektmitarbeit in Transfergesellschaften. Laufende Antragstellung möglich.

Arbeit Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Max. 6.300 € pro Stelle/Monat für herausgehobene Projektmitarbeit; max. 6.060 € pro Stelle/Monat für Projektmitarbeit
Förderquote: bis zu 80 %
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung zusätzlicher Personalkosten für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft, um sozialverträglichen Personalabbau zu gestalten und Beschäftigte in neue Beschäftigung zu vermitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal für herausgehobene Projektmitarbeit
  • Personal für Projektmitarbeit

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Insolvenz bedroht oder insolvent
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten
  • Nachweis der Antragberechtigung
  • Abschluss eines Transfersozialplans
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Antragberechtigung
  2. Abgeschlossenes Transfersozialplan
  3. Vermittlungsorientiertes Projektkonzept

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einrichtung von Transfergesellschaften, um einen sozialverträglichen Personalabbau zu ermöglichen und die betroffenen Mitarbeiter:innen zügig in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Personalkosten für herausgehobene Projektmitarbeit mit maximal 6.300 € pro Stelle und Monat sowie für flankierende Projektmitarbeit mit bis zu 6.060 € pro Stelle und Monat. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und ist grundsätzlich auf eine Laufzeit von 12 Monaten begrenzt. Die Antragstellung ist laufend möglich, sofern das Unternehmen weniger als 250 Vollzeitäquivalente beschäftigt, von Insolvenz bedroht oder insolvent ist und wirtschaftliche Schwierigkeiten nachweist. Voraussetzung für die Bewilligung sind der Nachweis der Antragberechtigung, der Abschluss eines Transfersozialplans sowie die Vorlage eines vermittlungsorientierten Projektkonzepts vor Auszahlung der Mittel.

Die Förderung bietet KMU einen effektiven Rahmen, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, den Betriebsfrieden zu erhalten und die verbleibenden Beschäftigten zu stabilisieren. Durch professionelle Beratung und strukturierte Qualifizierungs- sowie Vermittlungsmaßnahmen lässt sich die Verweildauer in Transfergesellschaften optimieren und die Vermittlungsquote deutlich steigern. Als Partner:innen stehen die Regionalagenturen in NRW sowie die G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH bereit, um Unternehmen und Betriebsräten bei der Planung, Beantragung und Umsetzung zu unterstützen. Dieses Instrument ergänzt die arbeitsmarktpolitischen Angebote der Agentur für Arbeit und trägt dazu bei, Beschäftigungsübergänge transparent und effizient zu gestalten.

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