Zuschuss

Besondere Senior*innenförderung

Besondere Förderung für Senior*innen im Burgenland: Einzelne Maßnahmen und Projekte wie Kurse zur Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungen zum besseren Generationenverständnis und Gesundheitsvorsorge. Anträge seit 01.01.2002 laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2002
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Bei der besonderen Senior*innenförderung werden einzelne Maßnahmen und Projekte gefördert, wie Kurse zur Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungen zum besseren Generationenverständnis, Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Informationsveranstaltungen etc.

Förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungs- und Sachaufwand
  • Personalkosten und Honorare
  • Reisekosten
  • Investitionen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Alkoholische Getränke und Rauchwaren
  • Trinkgelder
  • Zinsen und Finanzierungskosten
  • Mahnspesen
  • Pauschalrechnungen ohne konkreten Leistungsinhalt
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vereinsregisterauszug

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan
  2. Vereinsregisterauszug
  3. Jahresabschluss

Beschreibung

Die Besondere Senior:innenförderung in Burgenland unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen und Projekte, die das Leben älterer Menschen nachhaltig bereichern. Gefördert werden unter anderem Fort- und Weiterbildungskurse, generationsverbindende Veranstaltungen sowie Angebote zur Gesundheitsvorsorge und Informationsveranstaltungen. Seit dem 1. Jänner 2002 können kontinuierlich Anträge gestellt werden, wobei ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bereitsteht. Ziel ist es, die Teilhabe und das Verständnis zwischen Jung und Alt zu stärken sowie Senior:innenvereinigungen und anderen Vereinen die Durchführung relevanter Aktivitäten zu ermöglichen. Das Förderprogramm deckt dabei die Fachbereiche Soziales, Gesundheit, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung ab und trägt so zu einem ganzheitlichen Mehrwert für die ältere Generation im Burgenland bei.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger mit Sitz im Burgenland, die in ihren Vereinsstatuten entsprechende Zielsetzungen verankert haben und im Vereinsregister eingetragen sind. Für eine erfolgreiche Antragstellung werden ein Finanzierungsplan, ein aktueller Vereinsregisterauszug und der letzte Jahresabschluss benötigt. Zuschussfähig sind Ausgaben für Verwaltungs- und Sachaufwand, Personalkosten und Honorare, Reisekosten sowie Investitionen. Nicht gefördert werden alkoholische Getränke, Trinkgelder, Zinsen, Mahnspesen, pauschale Rechnungen ohne Leistungsnachweis, weiterverrechenbare Posten, kalkulatorische Kosten sowie freiwillige Sozialleistungen. Interessierte Organisationen können sich im Rahmen der geltenden Burgenländischen Seniorengesetzgebung über die detaillierten Richtlinien informieren und so ihre Projekte erfolgreich realisieren.

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