Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MV classic
MV classic stärkt die Haftkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründern in Mecklenburg-Vorpommern durch typisch stille Beteiligungen ab 50.000 € bis 1,5 Mio. €. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition durch Übernahme typisch stiller Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen (z. B. Erwerb von Grund und Boden, bauliche und maschinelle Investitionen, Geräte- und Betriebsausstattung, Warenbestände), Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grund und Boden
- Bauliche Investitionen
- Maschinelle Investitionen
- Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung
- Finanzierung von Warenbeständen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Sanierungen
- Konsolidierungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU
- Investitionsort Mecklenburg-Vorpommern
- Garantien der Gesellschafter/Inhaber
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Unternehmensunterlagen
- Nachweis über Garantien
Beschreibung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV) fördert im Rahmen von MV classic die Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründer:innen in Mecklenburg-Vorpommern durch typisch stille Beteiligungen. Ab einer Höhe von 50.000 € bis maximal 1,5 Mio. € stehen haftende Eigenkapitalmittel zur Verfügung, die gezielt für Investitionen wie den Erwerb von Grund und Boden, bauliche oder maschinelle Ausstattungen, Geräte sowie Betriebseinrichtungen und Warenbestände eingesetzt werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 120 Monate, die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert. Voraussetzung sind die EU-KMU-Definition, ein Investitionsvorhaben im Fördergebiet und Garantien der Gesellschafter:innen oder Inhaber:innen. Nicht gefördert werden Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen.
Die Antragstellung kann jederzeit formlos bei der MBG MV erfolgen, wobei ein Antragsformular, eine ausführliche Projektbeschreibung, Unternehmensunterlagen sowie ein Nachweis über die hinterlegten Garantien eingereicht werden müssen. Durch diese Beteiligungspartnerschaft wird nicht nur die finanzielle Stabilität gestärkt, sondern auch langfristige Planungssicherheit geschaffen. In Kooperation mit Landesmitteln, EU-Förderfonds und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern profitieren Fördernehmende von professioneller Begleitung und flexiblen Beteiligungsformen, um Gründungs-, Nachfolge- und Wachstumsprojekte nachhaltig zu realisieren.
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