Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MV innoGROWTH
MV innoGROWTH fördert Start-ups und wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern durch stille und offene Beteiligungen von 50.000 bis 1,5 Mio. EUR. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Eigenkapitalbasis von Start-ups und kleinen bis mittleren wachstumsorientierten Unternehmen durch stille und offene Beteiligungen insbesondere für Investitionen, laufende Kosten und bilanzstärkende Maßnahmen bis zum Markteintritt.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager)
- Kosten für F&E-Aktivitäten
- Bilanzstärkende Maßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz und/oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Gruppenumsatz bis 75 Mio. EUR
- ökologische, digitale oder soziale Innovationen
- Konformität mit der Ausschlussliste und Sektorleitlinien der KfW
- Keine Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular MV innoGROWTH
- SEPA-Lastschriftmandat
- Merkblatt MV innoGROWTH
- Anlage Einstufung als KMU
- Infoblatt zur KMU-Einstufung
- Erklärung zu Beihilfen
- Selbstauskunft
- Erklärung zur SCHUFA-Auskunft
Bewertungskriterien
- Innovations- und Wachstumsausrichtung
- ökologische, digitale oder soziale Innovationsqualität
- Eigenkapitalbedarf und -stärkung
- Bonitäts- und Risikoprofil
Beschreibung
MV innoGROWTH ist ein Beteiligungsinstrument für Start-ups und wachstumsorientierte KMU in Mecklenburg-Vorpommern. Es ermöglicht die Stärkung der Eigenkapitalbasis durch stille und offene Beteiligungen mit einem Volumen von 50.000 € bis 1,5 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % und kann Investitionen, laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter und Warenlager sowie bilanzstärkende Maßnahmen und F&E-Aktivitäten bis zum Markteintritt abdecken. Dabei bleibt die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Unternehmen gewahrt und eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich.
Voraussetzungen sind ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, ein Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. €, ökologische, digitale oder soziale Innovationsvorhaben sowie die Konformität mit der KfW-Ausschlussliste; Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind ausgeschlossen. Die Laufzeit beträgt bis zu 120 Monate. Die Begutachtung orientiert sich an Kriterien wie Innovationsgrad, ökologischer und sozialer Wirkung, Eigenkapitalbedarf sowie Bonitäts- und Risikoprofil. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und erfordern unter anderem das formgebundene Antragsformular, ein SEPA-Lastschriftmandat, Nachweise zur KMU-Einstufung, eine Beihilfeerklärung, Selbstauskunft und die SCHUFA-Erklärung.
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