Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge
Förderung von Existenzgründungen, -festigungen und Nachfolge in Sachsen durch stille und direkte Beteiligungen von 25.000 € bis 1.000.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme stiller und direkter Beteiligungen zur Mitfinanzierung von Gründungskosten, Warenlager, Investitionen und Betriebsübernahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Gründungskosten
- Investitionskosten
- Kosten für Warenlager
- Kosten einer Betriebsübernahme
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Erfolgversprechendes Unternehmenskonzept
- Übernahme einer persönlichen Teilgarantie
Beschreibung
Das Förderangebot der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen stärkt die Eigenkapitalbasis von Existenzgründer:innen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen durch stille und direkte Beteiligungen. Ziel ist es, Gründungs- und Festigungsvorhaben ebenso zu unterstützen wie die Betriebsübernahme oder tätige Nachfolgelösungen. Dabei können Betriebe Investitionskosten, Gründungsausgaben und Aufwendungen für ein erstes Warenlager ebenso kofinanzieren lassen wie Transaktionen im Rahmen einer Unternehmensübernahme. Mit einer Laufzeit von bis zu 120 Monaten und Beteiligungshöhen zwischen 25.000 € und 1.000.000 € bietet das Programm langfristig tragfähige Eigenkapitalinstrumente, die das Rating verbessern und neue Kreditspielräume eröffnen. Durch die Flexibilität genügt es sowohl den Ansprüchen von Start-ups als auch etablierten Marktteilnehmer:innen in der gewerblichen Wirtschaft.
Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründer:innen und KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorlegen und eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen. Gefördert werden explizit die für Gründung, Wachstum oder Übernahme anfallenden Aufwendungen – von Gründungskosten über Warenlager bis hin zu Investitionsaufwendungen. Anträge können fortlaufend über eine Hausbank oder direkt bei der MBG Sachsen eingereicht werden, was unkomplizierte Zugänge und schnelle Entscheidungen ermöglicht. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit entsteht ein verlässlicher Partner für nachhaltige Firmenentwicklungen und unternehmerische Nachfolgeprojekte im sächsischen Mittelstand.