Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II
Der Innovationsfonds II bietet jungen, innovativen Technologieunternehmen im Großraum München Beteiligungskapital bis zu 2,5 Mio. EUR (maximal 3 Mio. EUR) in Form offener oder typisch stiller Beteiligung sowie Nachrangdarlehen in Tranchen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Eine gleichwertige Beteiligung eines unabhängigen Privatinvestors ist Voraussetzung. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds unterstützt technologiegetriebene Start-ups und Wachstumsunternehmen in Bayern bei der Umsetzung ihrer Innovations- und Entwicklungsprojekte – von der Konzeptions- über die FuE- und Aufbauphase bis zur Expansion – durch Bereitstellung von Eigen- und Mezzaninekapital, um nachhaltige Wettbewerbsvorteile und wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Großraum München
- KMU-Status nach EU-Definition
- Innovationsvorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchführen
- Gleichwertige Co-Finanzierung durch mindestens einen unabhängigen Privatinvestor
- Nachweis technischen Fachwissens und betriebswirtschaftlicher Betreuung durch Privatinvestor
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stellungnahme des/der Privatinvestor(s)
- Unternehmenskonzept
- Finanzierungsplan
- Nachweis technischen Fachwissens
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Wirtschaftliches Potenzial
- Betreuung durch Privatinvestor
- Verankerung des Vorhabens in Bayern
Beschreibung
Der Beteiligungskapitalfonds „Innovationsfonds II“ der Bayern Kapital richtet sich an junge, technologiegetriebene Kapitalgesellschaften (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Großraum München. Ziel ist die Begleitung von Innovations- und Entwicklungsprojekten von der Konzeptions- über die Forschungs- und Entwicklungs- sowie Aufbauphase bis hin zur Marktexpansion. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel in Tranchen, die sich am Fortschritt des Projekts orientieren. Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung, typisch stille Beteiligung oder kombiniert mit einem Nachrangdarlehen. Pro Unternehmen können bis zu 2,5 Mio. EUR bereitgestellt werden, in Ausnahmefällen bis zu 3 Mio. EUR. Voraussetzung ist eine gleichwertige Co-Finanzierung durch mindestens einen unabhängigen Privatinvestor oder eine Privatinvestorin, die technisches Fachwissen und betriebswirtschaftliche Betreuung nachweist. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Die Auswahl basiert auf den Kriterien Innovationsgehalt des Vorhabens, wirtschaftliches Potenzial, Betreuung durch Privatinvestor:innen sowie Verankerung des Projekts in Bayern. Antragstellende Unternehmen müssen KMU-Status nach EU-Definition nachweisen und ihr Innovationsvorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern umsetzen. Erforderliche Bewerbungsunterlagen umfassen unter anderem eine Stellungnahme des/der Privatinvestor:in, ein Unternehmenskonzept, einen Finanzierungsplan und den Nachweis technischen Fachwissens. Durch die Bereitstellung von Eigen- und Mezzaninekapital unterstützt der Fonds die Schaffung nachhaltiger Wettbewerbsvorteile und fördert das Wachstum bayerischer High-Tech-Unternehmen. Die Bayern Kapital GmbH agiert dabei als Ankerinvestor und bietet neben Kapital umfangreiche Expertise und Netzwerkzugänge, um zukunftsweisende Technologien erfolgreich in den Markt zu bringen.
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