Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk
Stille Beteiligung für kleine und mittlere Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen für Nachfolgeregelungen und Zukunftsinvestitionen mit Beteiligungskapital von 25.000 bis 250.000 €. Antragstellung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) stärkt die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen durch stille Beteiligungen, um Unternehmensnachfolgen zu sichern und Zukunftsinvestitionen wie Modernisierung, Digitalisierung, Produktinnovationen und Steigerung der Ressourceneffizienz zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Betriebs in Nordrhein-Westfalen
- Betriebsnachfolger nach KMU-Definition der EU bzw. Handwerksunternehmen ab 3 Jahren
- Ausreichende fachliche Qualifikation und tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
- Nachweis wirtschaftlichen Eigenkapitals gemäß Staffelung
- Check-up durch die Handwerkskammer nach dem ersten vollen Geschäftsjahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung / Vorhabensbeschreibung
- Nachweis des wirtschaftlichen Eigenkapitals
- Check-up-Bericht der Handwerkskammer
- Unternehmensabschlüsse
- SEPA-Lastschriftmandat
Bewertungskriterien
- Eigenkapitalausstattung
- Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Konzepts
- Fachliche Qualifikation des Antragstellers
- Marktchancen der Produkte/Dienstleistungen
Beschreibung
Das Sonderprogramm „Beteiligungskapital – Handwerk“ der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mbH (KBG) richtet sich an kleine und mittlere Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen, die ihre Eigenkapitalbasis stärken möchten. Dabei kommen zwei Varianten zum Einsatz: Die „KBG Nachfolge Handwerk“ unterstützt Betriebsnachfolger:innen beim Erwerb und bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises, während die „KBG Zukunft Handwerk“ zukunftsgerichtete Investitionen wie Modernisierung, Digitalisierung, Produktinnovationen oder Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz fördert. Die stille Beteiligung beträgt abhängig vom vorhandenen wirtschaftlichen Eigenkapital zwischen 25.000 und 250.000 Euro. Rückzahlung und Laufzeit sind so gestaltet, dass keine Aufgelder anfallen und die Beteiligung nach fünf Jahren erstmals gekündigt werden kann. Die Kombination mit Bankkrediten, KfW- und NRW.BANK-Darlehen sowie Bürgschaften ist möglich, ohne dass die Unternehmenskontrolle beeinträchtigt wird.
Antragsberechtigt sind sowohl Gründer:innen und Betriebsnachfolger:innen nach EU-KMU-Definition als auch bereits seit mindestens drei Jahren am Markt tätige Handwerksunternehmen mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche Qualifikation, ein tragfähiges und nachhaltiges Geschäftskonzept sowie der Nachweis wirtschaftlichen Eigenkapitals gemäß Staffelung. Nach dem ersten vollen Geschäftsjahr erfolgt ein kostenfreier Check-up durch die zuständige Handwerkskammer. Die Bewertung erfolgt unter anderem nach Eigenkapitalausstattung, Konzeptnachhaltigkeit, fachlicher Qualifikation und Marktchancen. Ein Antrag kann jederzeit vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Gefordert werden u. a. Vorhabensbeschreibung, Nachweis des Eigenkapitals, Check-up-Bericht, Unternehmensabschlüsse und SEPA-Lastschriftmandat.
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