Beteiligung

Beteiligungskapital – Sonderprogramm IHK-Unternehmen

Stille Beteiligung für gewerbliche IHK-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bis zu 250.000 € für Zukunftsinvestitionen oder Unternehmensnachfolge. Antragstellung jederzeit über die zuständige IHK möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 25.000 € – 250.000 € Beteiligungskapital
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie in Nordrhein-Westfalen dabei, ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern oder Nachfolgeregelungen zu finanzieren. Die stille Beteiligung dient der Stärkung des Eigenkapitals und der Finanzierung von Modernisierung, Digitalisierung, Produktinnovationen, Steigerung der Ressourceneffizienz sowie dem Kaufpreis für Übernahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Modernisierung und Digitalisierung von Prozessen
  • Entwicklung von Produktinnovationen
  • Steigerung der Ressourceneffizienz
  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
  • Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
  • Ausreichende fachliche Qualifikation
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Nachhaltige Marktchancen
  • Wirtschaftliches Eigenkapital entsprechend Staffelung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis über wirtschaftliches Eigenkapital
  3. Jahresabschlüsse/Bilanzen
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Tragfähigkeit des Konzepts
  • Nachhaltige Marktchancen
  • Eigenkapitalausstattung

Beschreibung

Das Sonderprogramm „Beteiligungskapital – IHK-Unternehmen“ stellt gewerblichen KMU in Nordrhein-Westfalen eine stille Beteiligung von 25.000 bis 250.000 € bereit, um Modernisierungsvorhaben, Digitalisierungsschritte, Produktinnovationen oder einen reibungslosen Generationswechsel zu finanzieren. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) agiert als stiller Gesellschafter ohne Einfluss auf das Tagesgeschäft und stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital von Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie. Die Laufzeit der stillen Beteiligung beträgt bis zu 120 Monate, Rückzahlungen beginnen ab dem 6. Jahr in fünf gleich hohen Jahresraten zum Nominalwert. Ein niedriges Festentgelt von 6,55 % p.a. und ein gewinnabhängiges Entgelt von 0,50 % p.a. gewährleisten eine kalkulierbare Belastung für Beteiligungsnehmer:innen. Die Finanzierung kann bei individuellen Vorhaben über die zuständige Industrie- und Handelskammer beantragt werden – Anträge sind laufend möglich und müssen vor Projektstart eingereicht werden.

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die eine ausreichende fachliche Qualifikation, ein tragfähiges, zukunftsorientiertes Konzept und nachhaltige Marktchancen nachweisen. Voraussetzung für die Beteiligung ist ein wirtschaftliches Eigenkapital gemäß Staffelung zwischen 25.000 und 200.000 €; höhere Beträge lassen sich im Einzelfall abstimmen. Förderfähige Ausgaben umfassen Modernisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen, Ressourceneffizienz-Steigerungen, rechtliche Vorgabenumsetzungen sowie Kaufpreise und zusätzliche Finanzbedarfe im Rahmen von Nachfolgeregelungen. Die Kombination mit weiteren Förderdarlehen (z. B. KfW, NRW.BANK) und Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank NRW ist möglich. Bewertet werden insbesondere die Tragfähigkeit des Konzepts, nachhaltige Marktchancen und die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens. Qualifizierte Unterlagen wie Projektbeschreibung, Jahresabschlüsse und Finanzierungsplan sind zur Antragstellung erforderlich.

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