Betreutes Wohnen Plus für SeniorInnen
Pilotprojekt zur finanziellen Unterstützung des betreuten Wohnens für Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf bis Stufe 3 in Burgenland. Förderung bis zu 145 € pro Monat. Unbefristet, Abrechnung quartalsweise.
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Förderkriterien
Förderziel
Dieses Pilotprojekt dient der finanziellen Unterstützung des betreuten Wohnens für Personen, die bereits einen Betreuungsbedarf bis zur Pflegegeldstufe 3 (im Einzelfall auch höhere Stufen) haben, aber noch nicht in ein Pflegeheim aufgenommen werden müssen. Gefördert werden neben Miete und Betriebskosten auch ein Grundleistungspaket mit Betreuungskraft, Notrufanlage, Gemeinschaftsraum, Veranstaltungen sowie Angeboten zur körperlichen und geistigen Aktivierung.
Förderfähige Ausgaben
- Miete und Betriebskosten
- Grundleistungspaket (Betreuungskraft, Notrufanlage, Gemeinschaftsraum, Aktivierungsangebote)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betreuungsbedarf bis Pflegegeldstufe 3 (im Einzelfall auch höhere Stufen)
- Keine Notwendigkeit zur stationären Pflegeheimunterbringung
- Medizinische bzw. pflegerische Bewertung durch Fachpersonal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pflegegeld-Bescheid
- Kontoauszüge
- Auflistung der geförderten Personen
Beschreibung
Im Burgenland fördert das Pilotprojekt „Betreutes Wohnen Plus für SeniorInnen“ die wohnortnahe Betreuung von Senior:innen mit einem Pflegebedarf bis zur Pflegegeldstufe 3 (in Einzelfällen auch höher). Träger:innen aus Wirtschaft, gemeinnützigen Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen können einen pauschalen Zuschuss in Höhe von bis zu 145 € pro Person und Monat beantragen. Die Förderung erfolgt unbefristet und wird vierteljährlich abgerechnet. Dabei deckt sie sowohl Miet- und Betriebskosten als auch ein umfassendes Grundleistungspaket ab, das eine Betreuungskraft, eine rund um die Uhr besetzte Notrufanlage sowie Gemeinschaftsraum und aktivierende Veranstaltungen umfasst.
Ziel der Maßnahme ist es, Senior:innen mit Betreuungsbedarf einen Verbleib in betreuten Wohnformen zu ermöglichen, bevor eine stationäre Heimeinrichtung notwendig wird. Die Förderquote beträgt dabei 100 %. Voraussetzung für die Zuwendung sind ein ärztlich oder pflegerisch festgestellter Pflegebedarf bis Stufe 3, keine akute Notwendigkeit für eine Heimunterbringung und eine fachliche Bewertung durch qualifiziertes Personal. Die quartalsweise Einreichung von Kontoauszügen, Pflegegeld-Bescheid und einer Auflistung der geförderten Personen stellt die Abrechnung sicher. Durch dieses finanzielle Engagement stärkt das Land Burgenland die Selbstbestimmung und Lebensqualität älterer Menschen in betreuten Wohngemeinschaften.