Betriebliche IBW-Richtlinie 2021-2027: Innovative und Produktive Investitionen in Unternehmen
Zuschüsse für KMU in Salzburg im Rahmen des EFRE & JTF-Programms 2021-2027 zur Steigerung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Antragszeitraum 01.01.2024–31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer und produktiver Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Bundesland Salzburg zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität sowie zur Schaffung positiver Effekte auf Beschäftigung und regionale Entwicklung.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Kosten (Maschinen, Einrichtungen)
- Architekten- und Planungshonorare
- aktivierte Eigenleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug
- Kosten vor Projektbeginn
- Leasing-Kosten
- Bußgelder und Geldstrafen
- Gebrauchte Investitionsgüter
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Vorhabens im Bundesland Salzburg
- Unternehmen des industriell-gewerblichen Produktionssektors oder technologieorientierte bzw. produktionsnahe Dienstleister
- Projektbeginn nach Antragseinreichung
- Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- IBW-Förderungsantrag
- Aktueller Firmenbuchauszug
- Detaillierte Kostennachweise (Kostenvoranschläge)
- Finanzierungsnachweis
- Nachweis über De-minimis-Förderungen
- Behördliche Genehmigungen
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Regionale Bedeutung
- Nachweis der Finanzierbarkeit
Beschreibung
Die Betriebliche IBW-Richtlinie 2021-2027 in Salzburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des industriell-gewerblichen Produktionssektors sowie technologieorientierte bzw. produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe bei innovativen und produktiven Investitionen. Gefördert werden investive Kosten wie Maschinen, Einrichtungen und aktivierte Eigenleistungen sowie Architekten- und Planungshonorare. Voraussetzung ist ein Firmensitz und Projektbeginn im Bundesland Salzburg ab Antragstellung sowie ein wirtschaftlich gesunder Status des Unternehmens. Die Förderquote bewegt sich je nach Unternehmensgröße zwischen 5 % und 20 % der förderfähigen Ausgaben. Die Maßnahme zielt auf die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität und soll positive Effekte auf Beschäftigung und regionale Entwicklung auslösen. Bewertet werden Projekte anhand ihres Innovationsgehalts, Beitrags zur Produktivität, regionaler Bedeutung und der Finanzierbarkeit.
Anträge können vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2027 bei der Abteilung Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung des Landes Salzburg eingebracht werden. Die Einreichung erfolgt mittels IBW-Förderungsantrag, aktuellem Firmenbuchauszug, detaillierten Kostennachweisen, Finanzierungs- und De-minimis-Nachweisen sowie allen behördlichen Genehmigungen. Eine zusätzliche EFRE-Kofinanzierung über AWS bzw. ERP-Fonds ist möglich, jedoch kein zwingendes Kriterium. Nach positiver Förderzusage ist eine schriftliche Förderungsvereinbarung abzuschließen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises über projektbezogene Ausgaben. Unternehmen profitieren von einem schlanken Verfahren, klaren Beurteilungskriterien und einer Förderung, die regionale Impulse entfaltet und zukunftsweisende Investitionen in Digitalisierung, Umwelttechnik und Kreislaufwirtschaft unterstützt.
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