Zuschuss

Betriebliche Investitionen (GRW)

Zuschuss für betriebliche Investitionen in Hessen speziell für KMU zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Förderquote zwischen 10 % und 35 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Förderquote: 10% - 35%

Förderziel

Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die durch Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Änderung von Betriebsstätten zusätzliche Einkommensquellen und neue Dauerarbeitsplätze schaffen, die Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft fördern oder CO₂-Emissionen vermindern.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierungsinvestitionen
  • Prozessänderungsinvestitionen
  • Erwerb von Betriebsvermögenswerten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen (auch Ausbildungsplätze)
  • Eigenbeitrag von mindestens 25 % am Investitionsvorhaben ohne öffentliche Mittel
  • Antragstellung vor Beginn des Investitionsvorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. GRW-Antrag 2024
  2. Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen
  3. Beschäftigtenstruktur
  4. Ertragsprognose
  5. Finanzierungsplan
  6. Investitionsplan
  7. RUS-Selbsterklärung
  8. KMU-Selbsterklärung
  9. Einwilligung zum Datenschutz
  10. Erklärung zum unverschlüsselten E-Mailverkehr

Bewertungskriterien

  • Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
  • Verminderung von CO₂-Emissionen
  • Umfang des Investitionsvorhabens

Beschreibung

Die Förderung für betriebliche Investitionen (GRW) in Hessen richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen, die durch Neu- oder Ausbau von Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Prozessänderungen nachhaltige Impulse für die regionale Wirtschaft setzen möchten. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen (inklusive Ausbildungsplätze) sowie die Stärkung zusätzlicher Einkommensquellen in der jeweiligen Wirtschaftsregion. Vorrang erhalten Projekte, die zudem Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft fördern oder CO₂-Emissionen reduzieren. Gefördert werden sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte, darunter Errichtungs-, Erweiterungs-, Diversifizierungs- und Prozessänderungsinvestitionen, ebenso wie der Erwerb betrieblicher Vermögenswerte aus stillgelegten Standorten unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer oder teilrückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 10 % bis maximal 35 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 % (ohne öffentliche Mittel) und die Antragstellung vor Investitionsbeginn. Die Bewertung orientiert sich am Umfang des Vorhabens, der Zahl und Qualität geschaffener oder gesicherter Dauerarbeitsplätze sowie an ökologischen Kriterien. Anträge können fortlaufend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden. Für die vollständige Antragstellung sind u. a. einzureichen: GRW-Antrag 2024, Beschäftigtenstruktur, Ertragsprognose, Finanzierungs- und Investitionsplan sowie entsprechende Selbsterklärungen zur KMU-Eigenschaft und zum Datenschutz. Diese Fördermaßnahme bietet Unternehmen in Hessen eine maßgeschneiderte Möglichkeit, Wachstum und Nachhaltigkeit zu vereinen und den regionalen Arbeitsmarkt langfristig zu stärken.

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