Zuschuss

Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Zuschüsse für Investitionen in barrierefreie, emissionsarme ÖPNV-Infrastruktur und Fahrzeuge in Thüringen. Förderquote 50 %–75 %. Anmeldung zur Aufnahme in den Investitionsplanung bis 30.09. des dem Vorhabenbeginn vorangehenden Jahres.

Infrastruktur Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Förderung von Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit öffentlich zugänglicher ÖPNV-Infrastruktur durch Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen in Thüringen. Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Erneuerung und Instandsetzung von Schieneninfrastruktur, Bau und Umbau von Zugangsstellen, Telematikvorhaben, Beschaffung barrierefreier Linienbusse und Straßenbahnfahrzeuge, Modernisierung bestehender Fahrzeuge sowie Maßnahmen im Bahnhofsumfeld.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau, Ausbau, Erneuerung und Instandsetzung von Straßenbahntrassen und SPNV-Infrastruktur
  • Bau, Umbau und Erneuerung von Zugangsstellen zum SPNV
  • Telematikvorhaben im ÖPNV (Errichtung und Erneuerung von Leit-, Beschleunigungs-, Sicherungs-, Dispositions-, Vertriebs-, Fahrgastservice- und Fahrgastinformationssystemen)
  • Beschaffung und Ersatzbeschaffung technischer Anlagen in Omnibus- und Straßenbahnbetriebshöfen
  • Kauf neuer barrierefreier, emissionsarmer oder emissionsfreier Linienbusse
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Instandhaltung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV bzw. deren Zusammenschlüsse sind antragsberechtigt
  • Vorhaben muss zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein
  • Vorhaben darf lokalen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen nicht entgegenstehen
  • Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit
  • Planung unter Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätzen
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Beschreibung

Die Förderrichtlinie im Freistaat Thüringen verknüpft die Themenfelder Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung sowie Beratung & Städtebau und gewährt Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionen in barrierefreie und emissionsarme ÖPNV-Infrastruktur. Gefördert werden unter anderem der Neubau, Ausbau, Erneuerung und die Instandsetzung von SPNV- und Straßenbahntrassen, Bau und Umbau von Zugangsstellen, Telematikvorhaben zur Einrichtung moderner Leit-, Beschleunigungs- und Fahrgastinformationssysteme, die Beschaffung neuer barrierefreier und emissionsarmer oder emissionsfreier Linienbusse und Straßenbahnfahrzeuge sowie die Modernisierung vorhandener Fahrzeugflotten und Maßnahmen im Bahnhofsumfeld. Mit Förderquoten von 50 % bis 75 % werden Projekte unterstützt, die die Nutzerfreundlichkeit erhöhen, die Fahrgastinformation optimieren und verkehrsbedingte Emissionen reduzieren. Für Mehrausgaben alternativer Antriebe bei Linienbussen kann die Förderquote bis zu 75 % betragen.

Zuwendungsfähig sind alle Investitionskosten ab 5 000 Euro, einschließlich technischer Anlagen in Omnibus- und Straßenbahnbetriebshöfen, ausgenommen reine Instandhaltungsmaßnahmen. Wesentliche Voraussetzungen sind eine frühzeitige Anmeldung zur Aufnahme in den Investitionsplan des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr bis zum 30. September des dem Vorhabenbeginn vorausgehenden Jahres, die Vereinbarkeit mit lokalen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen, die Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit sowie die Planung nach Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zudem müssen alle Vorhaben geltende Umweltstandards erfüllen und insgesamt finanziell abgesichert sein. Nach positiver Planaufnahme erfolgt die Aufforderung zur formellen Antragstellung; die Auszahlung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

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