Bielefelder Flüchtlingsfonds der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut
Unbürokratische Einzelfall- und Projektförderung für geflüchtete Menschen in Bielefeld. Solidarhilfe in Höhe von bis zu 100 € pro Person sowie Zuschüsse bis zu 2.000 € für Gruppenangebote. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bielefelder Flüchtlingsfonds unterstützt geflüchtete Menschen in Bielefeld mit kurzfristiger, individueller Solidarhilfe und fördert darüber hinaus ehrenamtliche Projekte zur Integration, die über gesetzliche Leistungen hinausgehen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Sportausrüstung
- Hilfsmittel bei gesundheitlichen Einschränkungen
- Fahrkarten für Besuch von Verwandten
- Lernmaterialien
- Zuschüsse für Kurse und Kulturveranstaltungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe in Bielefeld
- Antragstellung durch Fachkräfte der Stadt, Wohlfahrtsverbände oder eingetragene Initiativen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Bielefelder Flüchtlingsfonds
- Hinweise zum Antrag Flüchtlingsfonds
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Einzelfalls
- Beitrag zur Integration
- Wirksamkeit des Gruppenangebots
Beschreibung
Der Bielefelder Flüchtlingsfonds der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut fördert seit seiner Gründung gemeinsam mit der Stadt Bielefeld unbürokratische Einzelhilfe sowie Projektförderungen für Geflüchtete in Nordrhein-Westfalen. Mit bis zu 100 € pro Person werden akute Bedarfe gedeckt – etwa Sportausrüstung, Hilfsmittel bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Fahrkarten für den Familienbesuch. Darüber hinaus unterstützt der Fonds Gruppenangebote mit Zuwendungen von bis zu 2.000 €, um ehrenamtlich getragene Integrationsinitiativen zu realisieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, Menschen mit Fluchtgeschichte in ihrer neuen Umgebung schnell und wirksam zu begleiten und ihre gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu fördern.
Förderanträge können jederzeit durch Fachkräfte der Stadtverwaltung, Wohlfahrtsverbände oder eingetragene Initiativen gestellt werden, solange Mittel verfügbar sind. Berücksichtigt wird insbesondere die Dringlichkeit des Einzelfalls, der Beitrag zur Integration und die Wirksamkeit des angebotenen Gruppenprojekts. Förderungsempfänger:innen können beispielsweise Trikots für Sportvereine, Lehrmaterialien für Sprachtrainings oder Kulturveranstaltungen beantragen. Ein formloser Antrag auf dem offiziellen Formular genügt, um eine zügige Entscheidung herbeizuführen. So gewährleistet der Bielefelder Flüchtlingsfonds eine rasche, bedarfsorientierte Solidarhilfe, die über gesetzliche Leistungen hinaus wirkungsvoll bei der Integration unterstützt.
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