Zuschuss

Bildungs- und Teilhabepaket

Informationen zu Antrag, Anspruch und Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Stadt Worms. Laufende Antragsstellung möglich.

Soziales Bildung Kinder und Jugendliche

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Unterstützung finanziell benachteiligter Familien, damit Kinder und Jugendliche an Schulausflügen, Kindertageseinrichtungen, persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, angemessener Lernförderung, Mittagessen sowie am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.

Förderfähige Ausgaben

  • ein- und mehrtägige Schulausflüge
  • Kosten für Kindertageseinrichtungen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • angemessene Lernförderung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Bezug von Wohngeld
  • Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Bezug von Kinderzuschlag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis über Leistungsbezug (Bürgergeld, Wohngeld, SGB XII, Kinderzuschlag)

Beschreibung

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Worms richtet sich an finanziell benachteiligte Familien in Rheinland-Pfalz, die Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Kinderzuschlag beziehen. Ziel der fortlaufend verfügbaren Zuschüsse ist es, Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu ermöglichen. Rund 4.000 anspruchsberechtigte Heranwachsende können auf Unterstützung hoffen, um Ausflüge, Lernförderung und kulturelle Angebote wahrzunehmen, die andernfalls aus finanziellen Gründen entfallen müssten.

Gefördert werden unter anderem ein- und mehrtägige Schulausflüge, Beiträge für Kindertageseinrichtungen, Kosten für Schulmaterial, Schülerbeförderung, angemessene Lernförderung sowie das Mittagessen in Einrichtungen und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Die Antragstellung erfolgt mithilfe eines offiziellen Antragsformulars und eines Nachweises über den Leistungsbezug. Zuständig sind das Jobcenter Worms für Bürgergeld-Empfänger:innen sowie die Abteilung 5.03 der Stadtverwaltung Worms für Wohngeld, SGB XII- und Kinderzuschlag-Beziehende. Da keine festen Fristen bestehen, kann der Antrag jederzeit eingereicht werden. Dieses Programm eröffnet eine wertvolle Möglichkeit, finanzielle Hürden zu überwinden und Kindern und Jugendlichen eine aktive Mitwirkung am Bildungsalltag zu sichern.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.