Bildungskredit
Zinsgünstiger Bildungskredit für fortgeschrittene Ausbildungsphasen in Schule und Studium mit monatlichen Auszahlungen bis zu 300 EUR; Online-Antrag möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bildungskredit unterstützt die Finanzierung der schulischen Ausbildung oder des Studiums in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, um außergewöhnliche, nicht BAföG-geförderte Aufwendungen abzudecken und den Abschluss der Ausbildung zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Außergewöhnliche, nicht durch BAföG erfasste Ausbildungs- und Studienaufwendungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Volljährigkeit
- Schülerinnen und Schüler in den letzten 2 Jahren vor Ausbildungsabschluss oder Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
- Voraussetzungen nach § 8 BAföG in aktueller Fassung
- Jünger als 36 Jahre
- Besuch einer inländischen oder gleichgestellten ausländischen Ausbildungsstätte
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Beschreibung
Das durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt initiierte und vom Bundesverwaltungsamt betreute Darlehensangebot richtet sich an volljährige Auszubildende und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Es gewährt monatliche Beträge in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 € über bis zu 24 Monate, um außergewöhnliche, nicht durch BAföG gedeckte Aufwendungen zu finanzieren. Die Vergabe erfolgt zinsgünstig; die Zinslast wird bis zum Beginn der Rückzahlung ausgesetzt. Ein Teilbetrag von bis zu 3.600 € kann auf Antrag als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden. Die zeitliche Befristung des Kredits erstreckt sich maximal bis zum Ende des zwölften Studiensemesters der Studierenden bzw. bis zu zwei Jahren vor Ausbildungsabschluss der Schülerinnen und Schüler. Die Online-Beantragung ermöglicht einen schnellen Zugang und eine einfache Handhabung in einem digitalisierten Verfahren.
Ausbildungsinteressierte, die die allgemeinen Voraussetzungen nach § 8 BAföG erfüllen, jünger als 36 Jahre sind und eine inländische oder gleichgestellte ausländische Ausbildungsstätte besuchen, profitieren von dieser Maßnahme. Neben der flexiblen Antragsfrist – möglich ab sechs Wochen vor Aufnahme des förderfähigen Ausbildungsabschnitts – zeichnet sich das Programm durch eine bundesweite Verfügbarkeit aus. Durch die gezielte Unterstützung in späten Studien- und Ausbildungsphasen kann der Abschluss entscheidend abgesichert werden. Die Verwendung der Mittel beschränkt sich auf schulische und universitäre Kosten, die nicht anderweitig vom BAföG abgedeckt werden, und schafft damit eine verlässliche Liquiditätsbasis für Bildungsvorhaben.