Bildungsprojekt „von klein auf“
Die GELSENWASSER-Stiftung unterstützt Kindergärten und Schulen finanziell bei Projekten mit Schwerpunkt „Übergänge“ (z. B. Kita–Schule, Schulwechsel). Einsendeschluss für Projektanträge ist der 20.03.2026, die Jury tagt dreimal jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Förderung von Projekten an Kindergärten und Schulen, um Kinder und Jugendliche optimal auf Übergänge im Bildungsweg vorzubereiten und ihre Lernbiografien nachhaltig zu stärken.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausflüge
- teure Zirkusprojekte
- heilpädagogisches Reiten
- Projekte im U3-Bereich
- Honorarkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die zu fördernde Aktivität muss in der Zukunft liegen und der Antrag vollständig ausgefüllt sein
- Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer der beantragenden Institution oder entsprechende Bestätigung der Kommune bzw. des kirchlichen Trägers
- Maximal dreimal derselbe Antrag pro Einrichtung, höchstens einmal im Jahr
- Projekte dürfen kein schwerpunktmäßiges Zirkusprogramm, heilpädagogisches Reiten, Ausflüge, Schulfeste, U3-Projekte oder Honorarkosten umfassen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Projektantrag
- Freistellungsbescheid oder Bestätigung der Kommune bzw. des kirchlichen Aufgabenträgers
- Digitale Abschlussdokumentation (Text und Fotos) innerhalb 6 Monate nach Abschluss
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit der Projektidee
- Beteiligung der Kinder
- Zukunftsorientierung und Vorbereitung auf Übergänge
- Solide Restfinanzierung
- Vollständige Dokumentation vergangener Projekte
Beschreibung
Die GELSENWASSER-Stiftung ermöglicht öffentlichen Kindergärten und Schulen in Nordrhein-Westfalen die Realisierung innovativer Projekte zum Thema „Übergänge“ – etwa beim Wechsel von der Kita in die Grundschule oder zwischen Schulformen. Gemeinnützige Einrichtungen können für eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten einen Zuschuss von bis zu 2.500 € beantragen, um pädagogisch nachhaltige Konzepte umzusetzen, die Kinder und Jugendliche aktiv in die Gestaltung ihres Bildungswegs einbeziehen und auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten. Die Möglichkeit zur Antragseinreichung besteht bis zum 20. März 2026; eine Jury entscheidet dreimal jährlich über die Fördervorhaben. Dabei fließen Kriterien wie Nachhaltigkeit, Beteiligung der Kinder sowie eine solide Restfinanzierung in die Auswahlentscheidung ein.
Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen aus den 76 ausgewählten Kommunen Nordrhein-Westfalens, die einen aktuellen Freistellungsbescheid oder eine entsprechende Bestätigung der Kommune beziehungsweise des kirchlichen Trägers vorlegen. Pro Einrichtung können maximal drei Mal, jedoch nicht häufiger als einmal im Jahr, identische Projekte eingereicht werden. Ausgeschlossen sind schwerpunktmäßige Zirkusprogramme, Ausflüge, heilpädagogisches Reiten, Projekte im U3-Bereich sowie Honorarkosten. Neben dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag sind ein Freistellungsbescheid und sechs Monate nach Projektende eine digitale Abschlussdokumentation (Text und Fotos) einzureichen. Durch die Förderung werden Lernbiografien nachhaltig gestärkt und Übergänge in der Bildungskarriere langfristig optimiert.
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