Zuschuss

Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen bzw. für die außerordentliche LAP

Mit dem Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen können Kosten für berufsbezogene Höherqualifizierung, persönlichkeitsbezogene Qualifizierung und den Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Sprachen, EDV) gefördert werden. Ausgenommen sind Prüfungs- und Studiengebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse. Vorbereitungskurse zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung werden zu 100 % übernommen. Anträge sind unbefristet möglich.

Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: Maximal € 500 pro Lehrabschluss bzw. Lehre
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land Steiermark Lehrlinge und LehrabsolventInnen bis 25 Jahre sowie beschäftigte Personen, die ihren Lehrabschluss berufsbegleitend nachholen möchten. Gefördert werden berufsbezogene Höherqualifizierungen, persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen und der Erwerb von Schlüsselqualifikationen durch Übernahme eines Teils oder aller Kurskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Berufsbezogene Höherqualifizierung
  • Persönlichkeitsbezogene Qualifizierung
  • Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Sprach- und EDV-Kurse)
  • Vorbereitungslehrgänge für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Prüfungs- und Studiengebühren
  • Hobby- und Freizeitkurse

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
  • Lehrlinge und LehrabsolventInnen bis 25 Jahre (Altersgrenze +2 Jahre pro Kind bei Betreuungspflichten; Präsenz-/Zivildienst verlängert Altersgrenze)
  • Kurskosten mindestens € 200 pro Kurs und nicht von Unternehmen oder Dritten getragen
  • Förderquote bis zu 50 % der Kurskosten für Aus- und Weiterbildungskurse
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und 100 % Kostenübernahme für Vorbereitungskurse zur außerordentlichen LAP

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Merkblatt

Beschreibung

Der Bildungsscheck richtet sich an Lehrlinge und Lehrabsolvent:innen bis 25 Jahre sowie an Personen, die ihre Lehrabschlussprüfung berufsbegleitend nachholen möchten. In der Steiermark gestattet diese kontinuierlich verfügbare Förderung die Übernahme von bis zu 50 % der Kurskosten für berufsbezogene Höherqualifizierungen, persönlichkeitsbezogene Weiterbildungen und den Erwerb von Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Sprachen und EDV. Ausgenommen bleiben Prüfungs- und Studiengebühren ebenso wie Hobby- und Freizeitkurse. Vorbereitungskurse zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung werden ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu 100 % übernommen. Die maximale Fördersumme beträgt 500 € je Lehrabschluss, wobei pro Kurs Mindestkosten von 200 € anfallen und eine Kostenübernahme durch Unternehmen oder Dritte ausgeschlossen ist.

Voraussetzung für eine Antragsstellung ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens einem Jahr. Für Lehrlinge und Lehrabsolvent:innen verlängert sich die Altersgrenze um jeweils zwei Jahre pro betreutem Kind; Präsenz- oder Zivildienstzeiten werden ebenfalls angerechnet. Die Antragstellung erfolgt unbefristet auf Basis eines ausgefüllten Antragsformulars und eines Merkblatts. Durch klare Förderquoten zwischen 50 % und 100 % sowie eine transparente Höchstgrenze von 500 € pro Lehre werden persönliche Entwicklungsziele effektiv unterstützt. Eine enge Begleitung durch Expert:innen der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration des Landes Steiermark gewährleistet eine passgenaue Umsetzung und trägt zur nachhaltigen Qualifizierung des Lehrlingsnachwuchses bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.