Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen ESF Plus 2021-2027
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Bildungsschecks bis zu 80 % Ihrer Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (max. 436 EUR pro Kurs, 556 EUR pro Tag). Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Teilnahme an betriebswirtschaftlichen Grundkursen sowie an Beratungs- und Begleitungsleistungen vor Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge.
Förderfähige Ausgaben
- Kursgebühren für betriebswirtschaftliche Grundqualifikation
- Beratungs- und Begleitungsleistungen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz und geplanter Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Vorlage eines Entwurfs eines Unternehmenskonzepts
- Dokumentation des Qualifizierungs- und Beratungsbedarfs im Beratungsgespräch bei IHK/HWK
- Positives Votum einer IHK oder HWK in Mecklenburg-Vorpommern
- Absolvieren der Grundkurse bei anerkannten Bildungsdienstleistern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Entwurf eines Unternehmenskonzepts
- Formblatt Unternehmensnachfolge (nur bei Unternehmensnachfolge)
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/Meldebescheinigung
Beschreibung
Seit 2021 unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Existenzgründer:innen und Nachfolger:innen bei der Vorbereitung auf die berufliche Selbstständigkeit. Bildungsschecks fördern bis zu 80 % der Kosten für betriebswirtschaftliche Grundqualifikationen (max. 436 EUR pro Kurs) und Beratungs- und Begleitangebote (max. 556 EUR pro Tag). Die Förderung erstreckt sich auf insgesamt 48 Unterrichtsstunden für Grundkurse sowie bis zu zwei Tagwerke für Beratungsleistungen und kann im Rahmen laufender Antragsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch genommen werden. Dabei werden Qualifizierungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsdienstleister:innen und die modulare Begleitung durch erfahrene Expert:innen gezielt auf individuelle Gründungs- oder Nachfolgekonzepte abgestimmt.
Voraussetzung für die Bewilligung ist der Hauptwohnsitz sowie geplanter Betriebssitz im Fördergebiet, ein Entwurf des Unternehmenskonzepts, die Dokumentation des Qualifizierungs- und Beratungsbedarfs im Beratungsgespräch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie ein positives Votum dieser Institutionen. Bildungsschecks sind sechs Monate gültig und werden nach Bewilligung an die Bildungsdienstleister:innen abgetreten, die die Abrechnung gegenüber der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) vornehmen. Förderfähige Ausgaben umfassen Kursgebühren für betriebswirtschaftliche Basisqualifikationen und begleitende Beratungsleistungen, bei innovativen technologieorientierten Vorhaben können zusätzliche Tage für Patent- oder Urheberrechtsthemen beantragt werden. Ein gültiger Personalausweis sowie gegebenenfalls ein Formblatt zur Unternehmensnachfolge sind als Nachweise vorzulegen, um den Weg in die Selbstständigkeit nachhaltig zu stärken.