Bläser- oder Streicherklassen / Musikprojekte an Schulen (Stiftung Markstein)
Zuschüsse für Bläser- und Streicherklassen sowie weitere Musikprojekte an Berliner Schulen, um die Teilhabe aller Schüler:innen unabhängig von der finanziellen Situation zu ermöglichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung und Unterstützung von Bläser- und Streicherklassen sowie weiteren Musikprofilen an Schulen, damit auch Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit erhalten, ein Instrument zu erlernen und aktiv am Orchesterunterricht teilzunehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Instrumentenbeiträge
- Elternbeiträge
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch schulische oder außerschulische Einrichtung
- Projekt ist eine Bläser-, Streicherklasse oder ein vergleichbares Musikprojekt an Schulen
- Nachweis, dass Schüler:innen wegen finanzieller Gründe den Elternbeitrag nicht aufbringen können
Beschreibung
Die Stiftung Markstein fördert in Berlin gezielt Bläser- und Streicherklassen sowie vergleichbare Musikprofile an öffentlichen Schulen, um musikalische Teilhabe unabhängig von der finanziellen Situation der Familien zu ermöglichen. Als Zuschussgeber unterstützt sie Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger und gemeinnützige Organisationen bei der Einrichtung und Fortführung von Orchesterklassen, in denen alle Schüler:innen ein Instrument erlernen und gemeinsam musizieren. Mit fortlaufenden Fördermöglichkeiten leistet die Stiftung einen Beitrag zur kulturellen Bildung im Bereich Musik und Kultur & Medien und stärkt das Gemeinschaftserlebnis im Klassenverband.
Förderberechtigt sind schulische oder außerschulische Einrichtungen, die Bläser-, Streicherklassen oder vergleichbare Musikprojekte durchführen. Bedingung ist der Nachweis, dass Elternbeiträge für Instrumente oder Orchesterunterricht wegen finanzieller Engpässe nicht aufgebracht werden können. Gefördert werden konkret Instrumentenbeiträge und Elternbeiträge, um Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu musischem Unterricht zu sichern. Anträge können jederzeit gestellt werden; eine zeitliche Frist besteht nicht. Durch unbürokratische Antragsverfahren werden Initiativen unterstützt, die sich der musikalischen Breitenbildung widmen und nachhaltige Förderstrukturen an Berliner Schulen etablieren möchten. Die offene Kooperationsbereitschaft der Stiftung ermöglicht es neuen Partner:innen, sich bei Interesse für sinnstiftende Musikprojekte zu engagieren und jungen Menschen ein bleibendes kulturelles Erlebnis zu bieten.
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