Blindensendungen sowie Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen
Entgeltfreie Briefsendungen (Blindensendungen) und Postentgeltbefreiungen für bestimmte Personenkreise gemäß Genfer Abkommen; angeboten vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport in Wien. Unbefristet verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung von kostenfreien Postdienstleistungen für unterstützungsbedürftige und nach dem Genfer Abkommen privilegierte Personengruppen, um deren Versorgung und Kommunikation im Inland sicherzustellen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis gemäß AGB der Österreichischen Post AG
- Anspruch nach Genfer Abkommen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Berechtigung als Blindensendung oder gemäß Genfer Abkommen
Beschreibung
Das Programm „Blindensendungen sowie Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen“ ermöglicht in der Region Wien entgeltfreie Briefsendungen für blinde Menschen sowie Postentgeltbefreiungen für Personengruppen, die nach den Bestimmungen des Genfer Abkommens privilegiert sind. Privatpersonen, die der definierten Empfängerinnengruppe angehören und einen entsprechenden Nachweis ihrer Berechtigung vorlegen, erhalten einen Zuschuss in Form vollständiger Befreiung von Briefgebühren – ausgenommen allfällige Flugzuschläge. Die Förderrichtlinie wird fortlaufend vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreut und ist unbefristet abrufbar. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe der unterstützungsbedürftigen Personen nachhaltig zu stärken sowie deren Versorgung innerhalb Österreichs sicherzustellen.
Interessierte Teilnehmende müssen eine Bestätigung ihrer Berechtigung als Blindensendung oder gemäß Genfer Abkommen einreichen. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich und unterliegt keiner Fristbindung. Eine inklusive Förderpraxis wirft keine Einschränkungen hinsichtlich Staatszugehörigkeit oder Religion auf und folgt einem genderneutralen Verständis. Nach Bewilligung wird die Postentgeltbefreiung unmittelbar angewendet, ohne dass versicherungstechnische oder institutionelle Hürden zu überwinden sind. Damit leistet die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit im Zugang zu Informations- und Kommunikationsdiensten und entlastet die Zielgruppe von finanziellen Barrieren im Postverkehr.
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