Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie erneuerbarer Energien im Land Brandenburg. Kredithöchstbetrag bis 5 Mio. € pro Kreditnehmer/Jahr und Laufzeiten bis 30 Jahre (inkl. 3 tilgungsfreie Jahre). Spezialkonditionen für Junglandwirte und nachhaltige Investitionen.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum können Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg finanziert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden
- Maschinen und technische Anlagen
- Betriebsmittel
- Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
- Energieeffizienzmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Flächen
- Sanierungskosten und Insolvenzverfahren
- Umschuldung (außer im Rahmen von Hofübergaben)
- vor Beginn des Vorhabens gestartete Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Definition
- Betriebssitz in Brandenburg
- bankübliche Sicherheiten
- kein Insolvenzverfahren oder Sanierungsfall
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Vorhabensbeschreibung
- KMU-Bewertung
- Gesellschafterliste
- Erklärung der Hausbank
- Erklärung des Antragstellers
- Kumulierungserklärung
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Bonität und Sicherheiten
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Beschreibung
Mit dem zinsgünstigen Darlehen für den ländlichen Raum erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) aus Brandenburg die Möglichkeit, Investitionen in Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie erneuerbare Energien langfristig zu realisieren. Kreditnehmer:innen können bis zu 100 % ihres Finanzierungsbedarfs abdecken – bei einem Höchstbetrag von 5 Mio. € pro Jahr und Laufzeiten von bis zu 30 Jahren, inklusive bis zu drei tilgungsfreier Jahre. Besondere Zinssonderkonditionen stehen Junglandwirt:innen unter 41 Jahren sowie bei nachhaltigen Vorhaben zu. Die Durchführung erfolgt im Hausbankenverfahren über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die zugleich öffentlich-rechtliches Förderinstitut ist und die Refinanzierung über Land, Bund und EU koordiniert.
Förderfähig sind Ausgaben für den Bau und die Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden, Kauf von Maschinen und technischen Anlagen, Betriebsmittel sowie Umwelt–, Klima- und Energieeffizienzmaßnahmen. Ausgenommen bleiben unter anderem der Flächenerwerb, Umschuldungen (außer bei Hofübergaben), Sanierungsverfahren und alle Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden. Voraussetzung ist der Betriebssitz in Brandenburg, bankübliche Sicherheiten und die Unbelastung durch ein laufendes Insolvenz- oder Sanierungsverfahren. Zur Antragstellung sind ein Antragsformular, eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, eine KMU-Evaluierung, eine Gesellschafterliste sowie Erklärungen der Hausbank und des Antragstellenden sowie Kumulierungs- und De-minimis-Erklärungen erforderlich. Aktuell sind keine neuen Anträge möglich; interessierte Unternehmen können sich jedoch bereits jetzt bei den Förderberater:innen der ILB über Nachfolgeprogramme informieren.
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