Breitbandförderung (Förderprogramm des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg)
Das Land Baden-Württemberg fördert den kommunalen Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten mit einer Mitfinanzierung zum Bundesförderprogramm und erreicht damit eine Gesamtfördersatz von bis zu 90 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Ausbaus einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur (insbesondere Glasfaser/Gigabit-Netze) in unterversorgten Gebieten, dort wo private Unternehmen nicht investieren.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung von Glasfaser-/Breitbandinfrastruktur
- Planungs- und Markterkundungskosten
- vom Bund festgestellte zuwendungsfähige Ausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis einer unterversorgten NGA-Region (≤ 500 Mbit/s Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch)
- Vorliegen eines Zuwendungsbescheids des Bundes (Weiße-Flecken- oder Graue-Flecken-Förderprogramm, Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Durchführung einer Markterkundung ohne Ausbauankündigung privater Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie mit Finanzierungsplan
- Bundeszuwendungsbescheid mit Anlagen
- Dokumentation der Infrastruktur gemäß GIS-Nebenbestimmungen
Beschreibung
Das Förderprogramm des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Schließung digitaler Versorgungslücken in unterversorgten Gebieten des Landes. Mit einer Mitfinanzierung zum Bundesförderprogramm werden Glasfaser- und Gigabit-Netze vorangetrieben, um langfristig eine leistungsfähige digitale Infrastruktur zu etablieren. Kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft profitieren von einem attraktiven Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt technologieneutral und kommt gezielt dort zum Einsatz, wo private Investitionen ausbleiben und Bandbreiten von weniger als 500 Mbit/s im Download oder 200 Mbit/s symmetrisch vorherrschen. Durch eine kontinuierliche Bereitstellung von Fördermitteln werden Antragstellende flexibel bei der Planung und Umsetzung ihrer NGA-Breitbandvorhaben unterstützt.
Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer unterversorgten Region, ein rechtskräftiger Bundeszuwendungsbescheid (Weiße- oder Graue-Flecken-Programm bzw. Gigabit-Richtlinie 2.0) und eine Markterkundung ohne Ausbauankündigung privater Unternehmen. Als förderfähige Ausgaben gelten u. a. die Errichtung von Glasfaser- oder Breitbandinfrastruktur sowie Planungs- und Markterkundungskosten. Für die Antragstellung sind der Antrag nach der Bundesbreitbandrichtlinie mit Finanzierungsplan, der Bundeszuwendungsbescheid mit Anlagen sowie eine Infrastrukturdokumentation gemäß GIS-Nebenbestimmungen einzureichen. Öffentliche Institutionen in Baden-Württemberg erhalten so umfassende Unterstützung beim Ausbau moderner Netze und tragen aktiv zur digitalen Zukunftsfähigkeit ihrer Regionen bei.
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