Zuschuss

Breitbandförderung (Förderprogramm des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg)

Das Land Baden-Württemberg fördert den kommunalen Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten mit einer Mitfinanzierung zum Bundesförderprogramm und erreicht damit eine Gesamtfördersatz von bis zu 90 %.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 90 %

Förderziel

Förderung des Ausbaus einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur (insbesondere Glasfaser/Gigabit-Netze) in unterversorgten Gebieten, dort wo private Unternehmen nicht investieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Glasfaser-/Breitbandinfrastruktur
  • Planungs- und Markterkundungskosten
  • vom Bund festgestellte zuwendungsfähige Ausgaben

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis einer unterversorgten NGA-Region (≤ 500 Mbit/s Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch)
  • Vorliegen eines Zuwendungsbescheids des Bundes (Weiße-Flecken- oder Graue-Flecken-Förderprogramm, Gigabit-Richtlinie 2.0)
  • Durchführung einer Markterkundung ohne Ausbauankündigung privater Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie mit Finanzierungsplan
  2. Bundeszuwendungsbescheid mit Anlagen
  3. Dokumentation der Infrastruktur gemäß GIS-Nebenbestimmungen

Beschreibung

Das Förderprogramm des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Schließung digitaler Versorgungslücken in unterversorgten Gebieten des Landes. Mit einer Mitfinanzierung zum Bundesförderprogramm werden Glasfaser- und Gigabit-Netze vorangetrieben, um langfristig eine leistungsfähige digitale Infrastruktur zu etablieren. Kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft profitieren von einem attraktiven Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt technologieneutral und kommt gezielt dort zum Einsatz, wo private Investitionen ausbleiben und Bandbreiten von weniger als 500 Mbit/s im Download oder 200 Mbit/s symmetrisch vorherrschen. Durch eine kontinuierliche Bereitstellung von Fördermitteln werden Antragstellende flexibel bei der Planung und Umsetzung ihrer NGA-Breitbandvorhaben unterstützt.

Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer unterversorgten Region, ein rechtskräftiger Bundeszuwendungsbescheid (Weiße- oder Graue-Flecken-Programm bzw. Gigabit-Richtlinie 2.0) und eine Markterkundung ohne Ausbauankündigung privater Unternehmen. Als förderfähige Ausgaben gelten u. a. die Errichtung von Glasfaser- oder Breitbandinfrastruktur sowie Planungs- und Markterkundungskosten. Für die Antragstellung sind der Antrag nach der Bundesbreitbandrichtlinie mit Finanzierungsplan, der Bundeszuwendungsbescheid mit Anlagen sowie eine Infrastruktur­dokumentation gemäß GIS-Nebenbestimmungen einzureichen. Öffentliche Institutionen in Baden-Württemberg erhalten so umfassende Unterstützung beim Ausbau moderner Netze und tragen aktiv zur digitalen Zukunftsfähigkeit ihrer Regionen bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.