Breitbandförderung für Gemeinden
Verlorener Zuschuss von 50 % zur Errichtung bzw. Mitverlegung passiver Breitband-Infrastruktur in Vorarlberger Gemeinden. Anträge sind jederzeit vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Gemeinden in allen Regionen Vorarlbergs bei der Errichtung und Mitverlegung hochwertiger, nachhaltiger und kostengünstiger passiver Breitbandinfrastrukturen entsprechend dem Glasfaserstandard Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Planungsleistungen zur Errichtung passiver Breitbandinfrastruktur
- Ausbildungskosten zur Glasfasertechnik
- Kosten für Leerverrohrung inkl. Verlegung
- Kosten für Glasfaserkabel inkl. Einblasen und Spleißen
- Kosten für Tiefbauarbeiten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Lizenzgebühren
- Aktive Netzkomponenten
- Laufende Kosten
- Eigenleistungen des Förderwerbers
- Investitionen nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechend
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn des Projektes
- Standort der Investition in Vorarlberg
- Einhaltung des Glasfaserstandards Vorarlberg
- Prüfung von Bundesförderungen (z.B. Breitband Austria) vor Antragstellung
- Gewährleistung eines offenen, diskriminierungsfreien Zugangs für mindestens 5 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
Beschreibung
Breitbandförderung für Gemeinden unterstützt Vorarlberger Gemeinden, Gemeindekooperationen, Regionalplanungsgemeinschaften und Gemeindeverbände bei der Errichtung beziehungsweise Mitverlegung passiver Breitbandinfrastruktur gemäß dem Glasfaserstandard Vorarlberg. Als verlorener Zuschuss deckt die Förderung 50 % der förderfähigen Investitionskosten bis maximal € 100.000 pro Kalenderjahr (Mindestsumme € 3.000). Gefördert werden Planungsleistungen, Ausbildungskosten zur Glasfasertechnik, Leerverrohrung inklusive Verlegung, Glasfaserkabel (Einblasen, Spleißen), Tiefbauarbeiten, Faserverteiler beziehungsweise Unterflurschächte, passive Einrichtungen für Ortszentralen, Dienstleistungen zur Netzplanung und -dokumentation sowie Errichtungskosten für gigabitfähige Anschlüsse öffentlicher Bildungseinrichtungen, die von Bundesförderungen nicht anerkannt werden. Antragstellung erfolgt jederzeit vor Projektbeginn über das Online-Formular der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und unterliegt dem Antragsprinzip ohne Rechtsanspruch auf Förderung.
Förderwerbende müssen den Standort der Investition in Vorarlberg verorten, den Glasfaserstandard Vorarlberg einhalten und einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang für mindestens fünf Jahre gewährleisten. Vor Antragstellung ist eine Prüfung bestehender Bundesförderungen (z. B. Breitband Austria) erforderlich. Nicht förderfähig sind Lizenzgebühren, aktive Netzkomponenten, laufende Kosten, Eigenleistungen oder Investitionen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Zur Bewerbung sind eine genaue Projektbeschreibung sowie eine detaillierte Kostenaufstellung beizulegen. Ziel der Maßnahme ist es, eine flächendeckend hochwertige, nachhaltige und kostengünstige Breitbandversorgung zu schaffen, Synergien bei Infrastrukturmaßnahmen zu nutzen und eine zukunftsorientierte Planung für Glasfasernetze in allen Vorarlberger Regionen zu gewährleisten.