Breitbandförderung für Unternehmen (KMU)
Zuschuss für Klein- und Mittelbetriebe in Vorarlberg zur Errichtung hochwertiger und nachhaltiger Breitbandanschlüsse. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in allen Regionen Vorarlbergs bei der Herstellung eines flächendeckenden, leistungsfähigen und nachhaltigen Zugangs zu Breitband-Internet über Glasfaser-Infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten des Glasfaserkabels inkl. Leerverrohrung
- Kosten für die Verlegung der Kabel inkl. Grabungs- und Tiefbauarbeiten
- Passive Komponenten für den Anschluss
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
- Lizenzgebühren
- Laufende Kosten
- Kosten für Investitionen in aktive netzwerktechnische Elemente (z.B. Endkundengeräte inkl. Software)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufrechte Gewerbeberechtigung
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Kleinst-, Klein- oder Mittelbetrieb (KMU) im EU-Sinn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerberegisterauszug
Beschreibung
Die Breitbandförderung in Vorarlberg richtet sich an Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen und Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind. Gefördert wird die Herstellung leistungsfähiger Glasfaseranschlüsse vom letzten Netzknoten bis in den Betrieb hinein. Dabei werden passive Komponenten, Glasfaserkabel inklusive Leerverrohrung sowie Grabungs- und Tiefbauarbeiten bezuschusst. Die Förderquote beträgt für Kleinst- und Kleinunternehmen 50 % und für mittlere Unternehmen 30 % der nachgewiesenen Investitionskosten, maximal 15.000 € bzw. 30.000 € pro Standort. Investitionen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und eine Mitnutzung der Fasern durch Dritte ermöglichen. Lizenzgebühren, laufende Kosten sowie aktive netzwerktechnische Elemente sind ausgeschlossen. Die Untergrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 3.000 € (Kleinst-/Kleinbetriebe) bzw. 10.000 € (Mittelbetriebe).
Ein Antrag ist jederzeit vor Projektstart elektronisch einzureichen und erfordert eine detaillierte Projektbeschreibung, eine präzise Kostenaufstellung sowie einen aktuellen Firmenbuch- oder Gewerberegisterauszug. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, eine flächendeckende, nachhaltige Breitbandinfrastruktur in allen Regionen des Landes zu etablieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit sowie digitalisierte Geschäftsprozesse in der regionalen Wirtschaft zu stärken. Die nicht rückzahlbare Förderung basiert auf der EU-De-minimis-Verordnung und wird vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, abgewickelt. Anträge können fortlaufend bis auf Weiteres gestellt werden.