Zuschuss

Brücken in Ausbildung

Hamburger Zuschuss für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe, die Teilnehmer:innen aus Berufsqualifizierungs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen. Förderung von 400 € je Ausbildungsverhältnis für bis zu 12 Monate. Anträge spätestens zwei Monate nach Ausbildungsbeginn oder Probezeitende möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 400 € je Ausbildungsverhältnis
Projektstart ab: 01.08.2022
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Unterstützung von kleinen und mittelständischen Ausbildungsbetrieben in Hamburg, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Berufsqualifizierungs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU gemäß EU-Definition
  • Teilnahme an Berufsqualifizierungs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen des Jahrgangs 2021/2022
  • Vertraglich festgelegter Ausbildungsbeginn zwischen dem 1.8.2022 und dem 15.3.2023
  • Durchführung der Ausbildung in einem nach BBiG oder HwO staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
  • Erfolgreiche Absolvierung der Probezeit

Beschreibung

Das Förderprogramm „Brücken in Ausbildung“ in Hamburg unterstützt kleine und mittelständische Ausbildungsbetriebe, die Teilnehmer:innen aus Berufsqualifizierungs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen des Jahrgangs 2021/2022 in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen. Im Zentrum der Initiative steht ein einmaliger Zuschuss von 400 Euro je Ausbildungsverhältnis, der über maximal zwölf Monate gewährt wird. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Stärkung regionaler KMU und die Gewährleistung qualitativ hochwertiger Ausbildungsplätze in staatlich anerkannten Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO). Die Förderung leistet einen direkten Beitrag zur Fachkräftesicherung in Hamburg und erleichtert den Zugang zum dualen Ausbildungssystem für qualifizierte Nachwuchskräfte. Die ausgeschriebene Unterstützung ermöglicht eine erhebliche Entlastung des betrieblichen Budgetrahmens in der Ausbildungsphase und verfolgt eine langfristige Perspektive zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Anspruchsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition, deren neu eingestellte Auszubildende die Probezeit erfolgreich absolviert haben. Voraussetzung ist zudem ein vertraglich festgelegter Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. August 2022 und dem 15. März 2023. Anträge können seit Projektstart am 1. August 2022 bis spätestens zwei Monate nach Ausbildungsbeginn beziehungsweise Ende der Probezeit bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden. Die IFB Hamburg übernimmt die Antragsprüfung und Abwicklung im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Jede Förderung wird pro Ausbildungsverhältnis gewährt und ist nicht kumulierbar mit anderen Landeszuschüssen für denselben Ausbildungszeitraum. Das Programm startete am 1. August 2022 und ist darauf ausgelegt, unkomplizierte Förderwege zu ermöglichen.

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