Bürgerbus – Förderprogramm der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“
Förderprogramm für Bürgerbus-Initiativen in Hessen zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum und Stärkung des Ehrenamts. Interessenbekundungen für 2026 bis zum 18.07.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Bürgerbus-Projekten mit fachlicher Beratung, Sachleistungen in Form von Elektro-Kleinbussen sowie Schulungen, um die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern und das freiwillige Engagement zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Elektro-Kleinbus
- Beratung durch die Landesstiftung
- Sachleistungen
- Schulungen und Fahrsicherheitstrainings
- Materialien für Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrgeldeinnahmen
- rückwirkende Kosten
- Personalvergütung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hessen
- Projektumsetzung in Hessen
- Betriebskonzept für einen Bürgerbus
- ausreichende Anzahl ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer
- kein Parallelverkehr zum ÖPNV
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Interessenbekundung
- Betriebskonzept
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Bedarf im ländlichen Raum
- Nachhaltigkeit des Finanzierungskonzepts
- Ehrenamtskonzept
- Anbindung an ÖPNV
- Ausreichende Fahrerzahl
Beschreibung
Das Förderprogramm Bürgerbus der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ richtet sich an private Initiativen, Vereine und Kommunen mit Sitz in Hessen, die die Mobilität im ländlichen Raum nachhaltig verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken möchten. Unter dem Motto „Bürger fahren Bürger“ werden Bürgerbus-Projekte mit fachlicher Beratung, Sachleistungen in Form von E-Kleinbussen sowie Schulungen und Fahrsicherheitstrainings unterstützt. Ziel ist es, älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zu zentralen Angeboten wie Supermärkten, Arztpraxen oder Behörden zu erleichtern und das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu fördern. Die Landesstiftung übernimmt 100 % der förderfähigen Ausgaben (Elektro-Kleinbus, Beratung, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit) und verzichtet auf Fahrgeldeinnahmen, rückwirkende Kosten und Personalvergütung. Interessensbekundungen für das Jahr 2026 können bis zum 18. Juli 2026 eingereicht werden.
Für eine erfolgreiche Förderung ist die Entwicklung eines tragfähigen Betriebskonzepts erforderlich, das Kriterien wie Bedarf im ländlichen Raum, nachhaltiges Finanzierungsmodell inklusive Ersatzbeschaffung, Ehrenamtskonzept, ÖPNV-Anbindung und ausreichende Fahrer:innenzahl berücksichtigt. Bewerbungsvoraussetzungen sind unter anderem langfristige Finanzplanung, keine Parallelangebote zum ÖPNV und positive Prognose zur weiteren Entwicklung. Zur Antragstellung sind eine Interessenbekundung, ein detailliertes Betriebskonzept, eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan einzureichen. Das Fachzentrum für Mobilität im ländlichen Raum und die Landesstiftung begleiten die Projekte von der ersten Voranfrage bis zur Übergabe des Fahrzeugs. Dieses kooperative Modell bietet engagierten Bürger:innen in Hessen die Chance, Mobilitätslücken zu schließen und nachhaltige, bürgerschaftlich getragene Verkehrsangebote zu realisieren.
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