Bürgschaft Klassik
Absicherung Ihrer Investitions- und Betriebsmittelkredite in Brandenburg: Die Bürgschaft Klassik übernimmt bis zu 80 % des Kreditrisikos bei einer Bürgschaftshöhe von bis zu 1,25 Mio. € für Laufzeiten von bis zu 15 Jahren (bis 23 Jahre bei gewerblichen Bauvorhaben). Antragstellung über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Bürgschaft Klassik dient der Absicherung von Kreditvorhaben (Investitionen und Betriebsmittel) von kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberufler:innen und Existenzgründer:innen im Land Brandenburg, indem die Bürgschaftsbank bis zu 80 % des Kreditbetrags übernimmt und somit die Kreditvergabe erleichtert.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskredite
- Betriebsmittelkredite
- Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und Anzahlungsbürgschaften
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungskredite
- Nachträgliche Bürgschaft für bereits gewährte Kredite
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der gewerblichen Wirtschaft in Brandenburg
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmensgründer:innen und Beteiligte an einem Unternehmen
- Genossenschaften und Bauträger gewerblicher Räume
- Sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standard-Antrag (PDF)
- Online-Antrag über Hausbank oder Kreditnehmer
- Selbstauskunft
- Erklärung über erhaltene Beihilfen
- Schufa-Einwilligungserklärung
- Schufa-Informationsblatt
- Erklärung PEP – politisch exponierte Personen
- Lebenslauf
- Kopie Personalausweis
- Geschäftsplan (kurze Beschreibung des Vorhabens)
- Kreditverwendungsnachweis
- Ertragsvorschau für 1–3 Jahre
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit und Konzeptqualität
- Sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit
- Qualität der Sicherheiten und Eigenkapitaleinsatz
Beschreibung
Die Bürgschaft Klassik der Bürgschaftsbank Brandenburg bietet kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberufler:innen sowie Existenzgründer:innen im Land Brandenburg eine verlässliche Absicherung ihrer Investitions- und Betriebsmittelkredite. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu 80 % des Kreditrisikos bei einer Höchstbürgschaft von 1,25 Mio. €. Die maximale Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei gewerblichen Bauvorhaben sogar bis zu 23 Jahre. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über die Hausbank, sodass Finanzierungsvorhaben durch solide Planungs- und Sicherheitsinstrumente gestützt werden. Fortlaufende Fördermöglichkeiten sorgen für eine durchgehende Begleitung von der Unternehmensgründung bis zur Expansion.
Gefördert werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- oder Anzahlungsbürgschaften. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite und nachträgliche Absicherungen bereits bewilligter Finanzierungen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bürgschaft sind sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit, eine überzeugende Ertragsvorschau sowie ein tragfähiges Geschäftskonzept. Die Beurteilung erfolgt anhand wirtschaftlicher Tragfähigkeit, Qualität der Sicherheiten und Höhe des Eigenkapitaleinsatzes. Mit dieser Garantie möchten die Fördergeber:innen die Risikobereitschaft der Hausbanken senken und nachhaltiges Wachstum im regionalen Mittelstand vorantreiben.
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