Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Direkte Antragstellung bei der Bürgschaftsbank Hessen für eine Ausfallbürgschaft bis zu 80 % bei Investitionen und bis zu 60 % bei Betriebsmitteln. Fördergebiet Hessen, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Existenzgründungen, Übernahmen und Betriebserweiterungen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler:innen in Hessen durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft, um fehlende Sicherheiten gegenüber Hausbanken auszugleichen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskredite
- Betriebsmittelkredite
- Avalkredite
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Investitionsort in Hessen
- Existenzgründung noch nicht länger als 3 Jahre zurück oder KMU gemäß EU-Definition
- Vorlage eines aussagekräftigen Geschäftsplans
- Einbringung banküblicher Sicherheiten soweit möglich
- Bei Bestandsunternehmen: Bankverschuldung höchstens EUR 500.000
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Selbstauskunft
- Gültiger Personalausweis
- Schriftliche Schufa-Auskunft
- Geschäftsplan
- Handelsregisterauszug/Gesellschaftsvertrag
- Kopie Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Kauf-/Übernahmevertrag bei Betriebsübernahmen
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Qualität des Geschäftsplans
- Eigenkapital- und Ertragslage
- Vorhandensein banküblicher Sicherheiten
Beschreibung
Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank Hessen GmbH bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen und Angehörigen der Freien Berufe in Hessen eine passgenaue Ausfallbürgschaft, um fehlende Sicherheiten bei Hausbanken auszugleichen. Direkt bei der BB-H können Finanzierungszusagen für Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite beantragt werden – bis zu 80 % bei Investitionen und bis zu 60 % bei Betriebsmitteln. Junge Unternehmen (Gründungen, Übernahmen, tätige Beteiligungen) mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Jahren profitieren von einer Maximalbürgschaft von 80 % bei einem Fremdkapitalbedarf bis zu 450.000 €. Für bestehende KMU gemäß EU-Definition steigt der mögliche Finanzierungsrahmen auf bis zu 650.000 € bei weiterhin positiven Eigenkapital- und Ertragskennzahlen und einer Bankverschuldung von maximal 500.000 €. Eine umfangreiche Dokumentencheckliste (u. a. Geschäftsplan, Schufa-Auskunft, Jahresabschlüsse) gewährleistet eine zügige Antragsbearbeitung ohne feste Fristen.
Die BB-H prüft den Antrag sorgfältig im Hinblick auf wirtschaftliche Tragfähigkeit, Qualität des Geschäftsplans und vorhandene Sicherheiten. Nach Erteilung der Bürgschaftszusage agiert die Bankkunde bzw. Bankkundin gestärkt in der Verhandlung mit ihrem Hausfinanzierer. Die Ausfallbürgschaft wird nicht primär gewinnorientiert verwaltet – sämtliche Erträge fließen in das Fördergeschäft zurück. Durch die enge Kooperation mit Landes- und Bundesebene sowie Branchenpartner:innen aus Handel, Industrie und Handwerk profitieren Antragstellende von gesicherten Bedingungen und einer langfristig verlässlichen Partnerschaft. So entsteht eine solide Basis, um Unternehmensgründungen, Übernahmen und Wachstumsvorhaben in Hessen sicher zu finanzieren.
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