Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Ausfallbürgschaft für Existenzgründer:innen und KMU in Sachsen: bis zu 80 % Bürgschaft auf Investitionskredite (max. 160.000 €, bis 520.000 € bei Nachfolge). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von Finanzierungsvorhaben im Mittelstand durch Übernahme von Ausfallbürgschaften für Investitionen in Maschinen, Anlagen, gewerbliche Immobilien, Unternehmensnachfolge, Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel und Avale.
Förderfähige Ausgaben
- Maschinen und Anlagen
- Selbstgenutzte gewerbliche Immobilien
- Unternehmensnachfolge
- Beteiligungen
- Warenlager
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tragfähiges Unternehmenskonzept
- Investitionsort im Freistaat Sachsen
- Bestmögliche Sicherheitenstellung inkl. persönliche Mithaftung der Gesellschafter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Betriebskonzept
- Nachweis der Sicherheitenstellung
- Antrag über die Hausbank
Bewertungskriterien
- Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts
- Sicherheitenhaftung
Beschreibung
Das Programm „Bürgschaft ohne Bank (BoB)“ der Bürgschaftsbank Sachsen sichert Investitionsvorhaben von Existenzgründer:innen und kleinen sowie mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen durch Ausfallbürgschaften ab. Als Garantie ermöglicht BoB eine Verbürgung von bis zu 80 % des Kreditbetrags für Investitionskredite bis maximal 160.000 €, bei Unternehmensnachfolge sogar bis zu 520.000 €. Gefördert werden unter anderem Ausgaben für Maschinen und Anlagen, selbstgenutzte gewerbliche Immobilien, Beteiligungen, Unternehmensnachfolge, Warenlager, Betriebsmittel und Avale. Die fortlaufende Antragstellung kann jederzeit über die Hausbank erfolgen, wodurch zeitnahe Finanzierungslösungen realisierbar werden. Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt mit ihrer Bürgschaft einen wesentlichen Teil des Risikos für Kreditinstitute und verschafft damit Spielräume für die bestmögliche Ausgestaltung von Finanzierungskonditionen.
Interessiert ist jedes Unternehmen, das seinen Sitz im Freistaat Sachsen hat und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorweisen kann. Voraussetzung ist zudem die Stellung bestmöglicher Sicherheiten einschließlich der persönlichen Mithaftung der Gesellschafter:innen sowie ein Investitionsort in Sachsen. Die Förderquote reicht von 60 % bis 80 %, abhängig von der Unternehmensphase – bei etablierten Firmen liegt die Regelquote beispielsweise bei 60 % für Betriebsmittelkredite. Die Bonitätsprüfung orientiert sich an der Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens und der vorhandenen Sicherheitenhaftung. Als öffentlich-rechtlicher „Möglichmacher“ unterstützt die Bürgschaftsbank Sachsen mit diesem Angebot Investitionen in Maschinen, Immobilien oder auch Unternehmensnachfolge und stärkt so nachhaltig die Wirtschaftskraft der Region.
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