Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Express-Bürgschaft
Express-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein mit verbindlicher Bürgschaftsentscheidung binnen 24 Stunden für KMU in Schleswig-Holstein.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von Krediten für Investitionen, Betriebsmittel, Bauvorhaben und Immobilienerwerb durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Bauvorhaben und Immobilienerwerb
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungskredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Erfüllung der EU-KMU-Definition
- Mindestens ein Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (nicht älter als 24 Monate)
- Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein
- Keine Sanierungskredite
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bankübliche Unterlagen
- Online-eAntrag über Hausbank
Bewertungskriterien
- Betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- Vorliegen eines positiven Jahresabschlusses
- Erfüllung der EU-KMU-Kriterien
Beschreibung
Die Express-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein eine verbindliche Bürgschaftszusage binnen 24 Stunden. Mit einem Verbürgungsgrad von bis zu 70 % und einem maximalen Bürgschaftsbetrag von 200.000 € werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Bauvorhaben sowie Immobilienerwerb abgesichert. Das digitalisierte Antragsverfahren über die Hausbank beschleunigt die Erfolgschancen bei Bankgesprächen, da die Hausbank direkt mit der Bürgschaftsbank in Kontakt tritt. Einmalige Bearbeitungsentgelte ab 0,50 % des verbürgten Kreditbetrags (mindestens 250 €) und laufende Provisionen bis 1,10 % p.a. gewährleisten eine kosteneffiziente Begleitung wirtschaftlich tragfähiger Vorhaben.
Gefördert werden junge und bestehende Unternehmen sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein unterhalten, die EU-KMU-Definition erfüllen und mindestens einen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (nicht älter als 24 Monate) vorweisen. Voraussetzung ist die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens; Sanierungskredite sind ausgeschlossen. Der Digital-Antrag erfolgt über ein eAntragsportal der Hausbank unter Beifügung banküblicher Unterlagen. Die Bürgschaftsbank prüft die Kriterien gemäß EU-Fördergrundsätzen, positive Jahresabschlüsse und Tragfähigkeitsnachweise, um die Liquidität und Investitionskraft regionaler Mittelständler:innen nachhaltig zu stärken.
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