Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine Bürgschaft übernehmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die ISB entlastet gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe in Rheinland-Pfalz durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften zur Finanzierung volks- und betriebswirtschaftlich förderfähiger Investitions- und Betriebsmittelkredite (Bar- und Avalkredite).
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskredite
- Betriebsmittelkredite
- Avalkredite
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bestandskredite
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens in Rheinland-Pfalz
- Vorhaben wird in Rheinland-Pfalz durchgeführt
- Verwendung des Kredits zur Finanzierung eines volks- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorhabens
- Es werden keine Bestandskredite verbürgt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
Die Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ermöglichen gewerblichen Unternehmen, Handwerksbetrieben, Wohnungswirtschaftsgesellschaften, Bauträgern, Angehörigen freier Berufe und Existenzgründer:innen in Rheinland-Pfalz den Zugang zu volks- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitions- und Betriebsmittelkrediten (Bar- und Avalkredite), wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorliegen. Die ISB übernimmt Ausfallbürgschaften im Umfang von bis zu 80 % bei Investitionskrediten, 70 % bei Avalkrediten und 60 % bei Betriebsmittelkrediten, maximal jedoch bis zu 3,5 Mio. €. Damit werden Hausbanken von Kreditrisiken entlastet und gleichzeitig neue Finanzierungsspielräume erschlossen. Die Förderquote liegt insgesamt zwischen 60 % und 80 %. Die Bürgschaften gelten als Höchstbetragsbürgschaft und decken Zinsen bis zu zwölf Monate nach Kreditkündigung, Kosten der Rechtsverfolgung sowie notwendige Verwertungsaufwendungen ab.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend gemeinsam mit einer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut bei der ISB; ein Antrag sowie ein SEPA-Lastschriftmandat sind einzureichen. Fördervoraussetzungen sind unter anderem der Sitz oder die Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die Durchführung des Vorhabens im Land und die Verwendung des Kredits für ein nachhaltigkeits- und wachstumsorientiertes Projekt; Bestandskredite werden nicht verbürgt. Bei Genehmigung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,5 % des Bürgschaftsobligos fällig (mindestens 500 €), danach erfolgt ein laufendes Entgelt in gleicher Höhe pro Jahr. Erfolgt keine vollständige Mittelabnahme, reduziert sich der Bürgschaftshöchstbetrag anteilig. Die Bürgschaftsbedingungen lassen sich im Downloadcenter der ISB abrufen, die ausführliche Beratung und Prozessbegleitung übernehmen die Kundenbetreuung sowie die Förderexpert:innen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Interessierte Unternehmer:innen und Existenzgründer:innen können jederzeit über ihre Hausbank einen Antrag stellen.
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