Garantie

Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebs­mittel- und Nachfolgefinanzierungen von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Bürgschaftsquote bis zu 80 % des Kreditbetrags, Anträge jederzeit möglich über den Kreditgeber vor Finanzierungsbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmensgröße: KMU und Großunternehmen
Fördersumme: Bürgschaft bis zu 80 % des Kreditbetrags
Förderquote: 80%

Förderziel

Das Landesbürgschaftsprogramm unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Aufnahme von Finanzierungen, die ohne staatliche Bürgschaft nicht zustande kämen. Ziel ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, indem Investitions-, Betriebsmit­tel­kredite sowie Nachfolgeregelungen durch eine Ausfallbürgschaft abgesichert werden.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Keine anderweitigen Sicherungsmöglichkeiten im notwendigen Umfang
  • Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bürgschaftsantrag und Erklärung des Kreditnehmers
  2. Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
  3. Unternehmenskonzept mit Finanzierungsplanungen
  4. Aktueller Handelsregisterauszug
  5. Gesellschaftsverträge

Bewertungskriterien

  • Beihilfekonformität des Vorhabens
  • Wirtschaftliche Vertretbarkeit (tragfähiges Geschäftsmodell)
  • Förderwürdigkeit des Vorhabens (z. B. Sicherung von Arbeitsplätzen)
  • Angemessene Risikobeteiligung von Unternehmen und Kreditgeber
  • Einhaltung der Vorbeginnsklausel

Beschreibung

Das Landesbürgschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern bietet Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land finanzielle Unterstützung, indem das Land Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Nachfolgefinanzierungen übernimmt. Die Bürgschaftsquote kann bis zu 80 % des beantragten Kreditbetrags betragen und orientiert sich an der Laufzeit des zugrunde liegenden Darlehens. Voraussetzung ist, dass sonstige Sicherungsmöglichkeiten nicht im notwendigen Umfang verfügbar sind und das Vorhaben eine wirtschaftliche Vertretbarkeit aufweist. Antragsberechtigt sind KMU ebenso wie Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die keine anderweitigen Sicherheiten in ausreichender Höhe stellen können und nicht als in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien gelten. Das Programm zielt darauf ab, die Investitionskraft sowie Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und Unternehmensnachfolgen abzusichern.

Die Antragstellung erfolgt jederzeit vor Finanzierungsbeginn über den künftigen Kreditgeber, der den Bürgschaftsantrag gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen einreicht. Dazu zählen unter anderem die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, ein detailliertes Unternehmenskonzept mit Finanzierungsplanung, aktueller Handelsregisterauszug sowie Gesellschaftsverträge. Im Bewertungsprozess werden die Beihilfekonformität, Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, Förderwürdigkeit des Vorhabens und angemessene Risikobeteiligung von Kreditnehmer:in und Kreditgeber berücksichtigt. Eine frühzeitige Vorprüfung ermöglicht zudem eine schnelle Einschätzung der Förderfähigkeit bereits vor Abschluss der Kreditverhandlungen. Durch dieses Angebot erhalten Unternehmen zusätzliche Sicherheit beim Einwerben von Finanzierungen und können ihre Projekte nachhaltig umsetzen.

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