Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Landesbürgschaften Hessen zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten sowie Avalrahmen für Unternehmen und Freie Berufe in Hessen. Bürgschaftsquote bis 80 %, für Investitionen bis 70 %, Kreditsumme ab 2 Mio EUR. Antrag laufend über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von Investitionskrediten, Betriebsmittelkrediten und Avalrahmen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe in Hessen durch quotalen Teilschuldbeitritt der WIBank zur Schließung von Finanzierungslücken bei fehlenden Sicherheiten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskredite
- Betriebsmittelkredite
- Avalrahmen (Bietungs-, Anzahlungs-, Gewährleistungs-Aval)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte und steuerlicher Sitz in Hessen
- Kreditwürdigkeit des Unternehmens
- Einbringung eigener Mittel und Nutzung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten
- Absicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Landesbürgschaft
- Unternehmensbilanz und Finanzierungsplan
- Hausbank-Bonitätsnachweis
Bewertungskriterien
- Kreditwürdigkeit
- Eigenmittelnachweis
- Verhältnis von Erfolgspotenzial zum Bürgschaftsrisiko
Beschreibung
Das Landesbürgschaftsprogramm Hessen bietet Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen eine verlässliche Absicherung bei Investitions- und Betriebsmittelkrediten sowie Avalrahmen. Mit einer quotalen Teilschuldbeitrittserklärung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) können Finanzierungslücken aufgrund fehlender Sicherheiten bis zu 80 % des Kreditbetrags geschlossen werden (bei Investitionskrediten bis 70 %, bei Betriebsmittel- und Avalkrediten bis 50 %). Ab einem Bürgschaftsvolumen von 2 Mio. EUR bietet die WIBank regelmäßig Konditionen, die sich an den besonderen Bedürfnissen von KMU und Freien Berufen orientieren. Das Programm unterstützt unter anderem Außenwirtschaftsvorhaben, Messeauftritte sowie Maßnahmen zur Nachfolgeregelung und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Eine Antragstellung ist fortlaufend über die Hausbank möglich und erfordert den Nachweis einer in Hessen ansässigen Betriebsstätte, eine positive Kreditwürdigkeit sowie die Einbringung eigener Mittel und weiterer Finanzierungsbausteine. Gefördert werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite sowie Bietungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsavale. Die WIBank prüft anhand der Kriterien Kreditwürdigkeit, Eigenmittelnachweis und Erfolgspotenzial im Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko. Für die Antragsunterlagen werden das ausgefüllte Landesbürgschaftsformular, ein aktueller Finanzierungsplan inklusive Unternehmensbilanz sowie ein Bonitätsnachweis der Hausbank benötigt. Die Bürgschaftsprovision beträgt in der Regel 1 % des Bürgschaftsobligos, die Laufzeit ist auf maximal 15 Jahre begrenzt. Durch die Landesbürgschaften Hessen erhalten mittelständische Unternehmen und Freie Berufe eine solide Basis, um Wachstums- und Innovationsprojekte mit hoher Planungssicherheit zu realisieren.
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