Garantie

Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

Landesbürgschaften NRW für Unternehmen, Freiberufler und Land- und Forstwirte: Übernahme bis zu 80 % Ihres Kreditrisikos. Anträge ganzjährig möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bürgschaft bis zu 80 % des Kredits, mindestens 1,25 Mio. EUR
Förderquote: 80%

Förderziel

Entlastung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Übernahme von Bürgschaften für Kredite, um deren Finanzierung sicherzustellen, wenn ausreichende Sicherheiten fehlen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • fehlende ausreichende Sicherheiten
  • Mit-Unterzeichnung durch ein Kreditinstitut mit Sitz in der EU

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Liste der beizufügenden Unterlagen (Merkblätter)

Bewertungskriterien

  • betriebswirtschaftliche Vertretbarkeit
  • angemessene Risikobeteiligung
  • Beihilfekonformität

Beschreibung

Das Förderprogramm „Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft“ des Ministeriums der Finanzen Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Absicherung ihrer Finanzierungen. Über die Übernahme von Bürgschaften für Bankkredite werden bis zu 80 % des Kreditrisikos abgedeckt, um Finanzierungsvorhaben auch dann zu realisieren, wenn ausreichende Sicherheiten fehlen. Mit einer Mindestbürgschaftssumme von 1,25 Mio. EUR und ohne Höchstgrenze bietet die Landesbürgschaft Stabilität in der Unternehmensfinanzierung, vertrauliche Abwicklung und teils günstigere Konditionen durch niedrigere Zinssätze. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, wodurch individuelle Finanzierungslösungen für Investitionen in Ausbau, Digitalisierung oder Betriebsmittel geschaffen werden können.

Die Förderung richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform, freiberuflich Tätige, natürliche Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie an leitende Beteiligte, die eine Unternehmensbeteiligung planen. Voraussetzungen sind das Fehlen ausreichender Sicherheiten und die Mit-Unterzeichnung des Kreditantrags durch ein EU-ansässiges Kreditinstitut. Das Antragsverfahren läuft ganzjährig über die PricewaterhouseCoopers GmbH, die als Mandatar des Landes die fachliche Prüfung übernimmt. Wesentliche Bewertungskriterien sind die betriebswirtschaftliche Vertretbarkeit des Vorhabens, eine angemessene Risikobeteiligung aller Parteien sowie die Einhaltung von Beihilferegeln. Zur Antragseinreichung sind ein ausgefülltes Antragsformular und die im Merkblatt aufgeführten Unterlagen beizufügen. Mit diesem Angebot leistet das Land Nordrhein-Westfalen einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung und Wachstumskraft der regionalen Wirtschaft.

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