Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten für Berliner Unternehmen und Freiberufler:innen bei fehlenden bankmäßigen Sicherheiten. Bürgschaftshöhe von €1,25 Mio. bis €20 Mio., Quoten bis 70 % bzw. 90 %. Anträge jederzeit über die Hausbank möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Land Berlin entlastet Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätige bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger Vorhaben durch Übernahme von Ausfallbürgschaften für Avale und Kredite.
Förderfähige Ausgaben
- Bürgschaftshöhe für Avale und Kredite
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nachverbürgung bereits bestehender Kredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Berlin
- Fehlende bankmäßige Sicherheiten für den Kredit
- Kredit darf nicht bereits durch Rückbürgschaft oder parallele Großbürgschaft besichert sein
- Erwartungsgemäße Rückzahlung bei normalem wirtschaftlichen Ablauf
- Einsatz zumutbarer Eigenmittel und Gesamtfinanzierung gesichert
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Betriebsstättenbescheinigung bzw. Gewerbeanmeldung
- Bescheinigungen über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rückstände (Finanzamt, Krankenkasse, Unfallversicherung)
- Bereitschaftserklärung der kreditgebenden Hausbank zur Kreditgewährung
- Formloser Bürgschaftsantrag über die Hausbank
Beschreibung
Die Landesbürgschaftsrichtlinien bieten Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätigen eine verlässliche Garantie zur Absicherung von Avalen und Investitionskrediten, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Bürgschaften können in einer Höhe von 1,25 Mio. € bis 20 Mio. € gewährt werden, wobei Quote und Konditionen je nach Vorhaben zwischen 70 % (gesunde Unternehmen) und bis zu 90 % (Rettungs- bzw. Umstrukturierungsfälle) liegen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, die Antragstellung ist jederzeit über die finanzierende Hausbank bei der Investitionsbank Berlin möglich. Ziel ist die Entlastung der Kapitalbeschaffung für volkswirtschaftlich förderungswürdige Projekte wie Erstinvestitionen, betriebsgerechte Investitionsfinanzierungen oder den Kauf von Geschäftsanteilen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten ergänzt ein schlüssiger Umstrukturierungsplan die Voraussetzungen zur Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften.
Gefördert werden gewerbliche Betriebe und Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich über landesverbürgte Kredite in leitenden Funktionen an Unternehmen beteiligen. Voraussetzung ist die erwartete Rückzahlung bei normalem wirtschaftlichem Ablauf, ein zumutbarer Eigenmitteleinsatz und eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Nicht gefördert werden Nachverbürgungen bereits bestehender Kredite. Als Antragsunterlagen sind unter anderem Gewerbeanmeldung oder Betriebsstättenbescheinigung, Bescheinigungen zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rückständen, eine Bereitschaftserklärung der Hausbank zur Kreditgewährung sowie ein formloser Bürgschaftsantrag vorzulegen. Durch die Kombination aus attraktiven Bürgschaftsquoten, flexiblen Laufzeiten und bürokratischer Unterstützung trägt das Programm wesentlich zur Stärkung der Berliner Wirtschaft bei.