Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft
Die L-Bank übernimmt bis zu 50 % Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Investitions-, Betriebs- und Avalfinanzierungen für mittelständische Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg. Bürgschaftsbeträge von 2 Mio € bis 15 Mio €, Anträge jederzeit über die Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Finanzierung von Investitionen (Erweiterung, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung), Existenzgründungen und Betriebsübernahmen sowie Betriebsmittel- und Avalfinanzierungen durch Übernahme einer Bürgschaft zur Risikominderung für die finanzierende Bank.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsfinanzierungen
- Existenzgründung oder Betriebsübernahmen
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Avalfinanzierungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen zur Vermietung an Dritte
- Nachträgliche Verbürgung bereits gewährter Kredite
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Vorhaben von volkswirtschaftlichem Interesse für Baden-Württemberg
- Mittelständisches Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe
- Unternehmen dürfen nicht in Schwierigkeiten sein
- Keine Investitionen zur Vermietung an Dritte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmens-Exposé
- Businessplan / Unternehmenskonzept
- Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsstruktur
- Zeitplan
- Letzte zwei Jahresabschlüsse
- Aktuelles Reporting (z.B. BWA)
- Allgemeine Bankauskunft
- Umsatz- und Ertragsplanung
- Transaktionsbeschreibung
- Liquiditätsplanung
- Interner Kreditbeschluss der Hausbank
- Qualifizierte Kapitaldienstberechnung
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Das Bürgschaftsprogramm der L-Bank für allgemeine Bürgschaften unterstützt mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg bei der Absicherung von Investitions-, Betriebs- und Avalfinanzierungen. Die L-Bank übernimmt bis zu 50 % des Ausfallrisikos, wobei Bürgschaftsbeträge pro Vorhaben zwischen 2 Mio. € und 15 Mio. € liegen. Damit erhalten Antragstellende eine zusätzliche Sicherheit, wenn eigene Sicherheiten für Bankkredite nicht ausreichen. Gefördert werden unter anderem Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten, Digitalisierungsvorhaben, Innovationsprojekte sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Die Laufzeit der Bürgschaft orientiert sich an der Kreditlaufzeit und kann bis zu 15 Jahre betragen.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Umsetzung des Vorhabens muss volkswirtschaftlich bedeutend für das Land sein. Ausgeschlossen sind Investitionen zur Vermietung an Dritte, nachträgliche Bürgschaften für bereits gewährte Kredite und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition. Einreichungen erfolgen jederzeit über die Hausbank, die den Antrag zusammen mit erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Jahresabschlüsse, Liquiditätsplanung, Interner Kreditbeschluss der Hausbank, De-minimis-Erklärung etc.) an die L-Bank weiterleitet. Das Programm verzichtet auf starre Fristen und ermöglicht so eine flexible Begleitung von Gründung, Wachstum und Transformationsprozessen im Mittelstand. Mit diesem Instrument zielt die L-Bank darauf ab, die Kreditkonditionen zu verbessern, den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und die wirtschaftliche Entwicklung in Baden-Württemberg nachhaltig zu fördern.
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