Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50
Die L-Bank übernimmt in Baden-Württemberg für Mittelständler und Freiberufler eine 50-%‐Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Investitions‐ und Betriebsmitteldarlehen bis zu 15 Mio. €; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung mittelständischer Unternehmen und Angehöriger der Freien Berufe in Baden-Württemberg bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch Übernahme einer 50-prozentigen Ausfallbürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen im Rahmen des Förderprogramms „Liquiditätskredit“
- Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung)
- Nachträgliche Verbürgung bereits gewährter Kredite
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Vorhaben in Baden-Württemberg
- KMU-Definition der EU
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Darlehensprogramm
- Anlage Kombi-Bürgschaft 50 (Formular 9065)
- De-minimis-Erklärung
- Unterlagen-Checkliste
- Merkblatt Kombi-Bürgschaft 50
- Vertrag Bürgschaft Allgemein
- Konditionenübersicht
Bewertungskriterien
- Bonität des Antragstellers
- Risikoreduzierung für das Finanzinstitut
- Einhaltung der Fördervoraussetzungen
Beschreibung
Die Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg bei Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen. Das Programm sieht vor, dass die L-Bank bis zu 50 % der Kreditsumme in Form einer Ausfallbürgschaft übernimmt, um Banken und Sparkassen von einem Teil des Ausfallrisikos zu entlasten. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre bei Investitionen und 6 Jahre bei Betriebsmitteln. Die maximale Bürgschaftsdeckung liegt bei 15 Mio. € je Vorhaben; für Kreditvolumina unter 4 Mio. € können sich Antragstellende an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg wenden. Die Ausfallbürgschaft trägt insbesondere die Kriterien Bonität, Risikoreduzierung und KMU-Definition der EU Rechnung und bietet flexiblen Schutz für vielfältige Projekte von Investitionen in Erweiterung und Modernisierung bis zur Digitalisierungsfinanzierung.
Zur Antragstellung reichen Interessierte den Darlehensantrag mitsamt der Anlage „Kombi-Bürgschaft 50“ und einer De-minimis-Erklärung bei ihrer Hausbank ein. Ergänzend sind Unterlagen wie Businessplan, Jahresabschlüsse, Verbindlichkeitenspiegel, Liquiditätsplanung und eine Checkliste der L-Bank einzureichen. Die L-Bank empfiehlt eine frühzeitige Abstimmung zwischen Antragstellenden, Hausbank und Förderinstitut, um individuelle Finanzierungspläne und Besicherungsvorschläge zu besprechen. Ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag von 1 % (bis 5 Mio. €) beziehungsweise 0,75 % (ab 5 Mio. €) des Bürgschaftsbetrags sowie eine laufende, bonitätsabhängige Bürgschaftsprovision sind zu entrichten. Unternehmen profitieren so von verbesserten Kreditkonditionen und sichern sich langfristig Planungssicherheit für Investitions- und Wachstumsprojekte in Baden-Württemberg.
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