Darlehen

Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude

Darlehen für den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland mit bis zu 100 % Förderquote. Anträge laufen dauerhaft über Ihre Hausbank, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Unternehmensgröße: alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 10 Mio. € pro Vorhaben (bis 15 Mio. € mit QNG)
Förderquote: 100 %
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Förderung des Neubaus und Ersterwerbs von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden nach Effizienzgebäude-Stufe 40, optional mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauwerkskosten
  • Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen (inkl. Lebenszyklusanalyse und Zertifizierung)
  • Eigenleistungen
  • Nebenkosten beim Erwerb und Bau
  • Gebühren für Nachhaltigkeitszertifizierung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen und deren Umgehungen
  • Vorhaben, die von der KfW ausgeschlossen sind

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
  • Durchführung des Vorhabens in Deutschland
  • Einhaltung geltender umwelt- und sozialrechtlicher Anforderungen und Standards
  • Nutzung des Gebäudes mindestens 10 Jahre dem Zweck entsprechend
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
  4. Nachweis der Einbindung von Energieeffizienz-Experten
  5. QNG-Zertifikat (bei entsprechender Stufe)
  6. gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)

Bewertungskriterien

  • Erreichung der Effizienzgebäude-Stufe 40
  • Erfüllung des QNG-Standards
  • Einbindung qualifizierter Energieeffizienz- und Nachhaltigkeits-Experten
  • Verfügbarkeit der Haushaltsmittel

Beschreibung

Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude fördert den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in ganz Deutschland. Als zinsverbilligtes Darlehen mit bis zu 100 % Förderquote (maximal 10 Mio. € oder bis 15 Mio. € bei Erreichen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude) richtet sich die Maßnahme an Investor:innen aller Art – von Privatpersonen über Unternehmen und kommunale Einrichtungen bis zu gemeinnützigen Organisationen und Vereinen. Förderobjekte müssen den Effizienzgebäude-Standard 40 erfüllen, optional ergänzt um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zur weiteren Treibhausgasreduktion. Die Programmlaufzeit beträgt bis zu 48 Monate, Anträge können jederzeit über die Hausbank gestellt werden, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Antragsberechtigte müssen das Vorhaben in Deutschland realisieren und dabei Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Eine mindestens zehnjährige Nutzung des Gebäudes ist ebenso Voraussetzung wie der Einbezug qualifizierter Energieeffizienz-Expert:innen aus der amtlichen Expertenliste. Für QNG-Projekte ist zudem die Zusammenarbeit mit QNG-Nachhaltigkeits-Berater:innen und einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erforderlich. Förderfähige Ausgaben umfassen Bauwerkskosten, Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen (inklusive Lebenszyklusanalyse und Zertifizierung), Eigenleistungen, Nebenkosten beim Erwerb sowie Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Grundstückserwerb, Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Erforderliche Nachweise wie Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie gewerbliche Bestätigungen (gBzA und gBnD) werden im Rahmen des Antrags über die Hausbank eingereicht, die den Antrag an die KfW weiterleitet und die Förderentscheidung begleitet.

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