Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb
Bundesweite Förderung für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe. Zuschüsse bis zu 60% und max. 20 Mio. € pro Vorhaben. Wettbewerbliche Vergabe in mehreren Runden jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
- Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Software
- Erstellung eines Einsparkonzepts
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Amortisationszeit (ohne Förderung) mehr als 4 Jahre
- Geförderte Investitionsmaßnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betreiben
- Einsparkonzept von qualifizierten Energieberaterinnen oder intern bei zertifiziertem Managementsystem erstellen
- Umsetzungszeitraum bis 48 Monate nach Zuwendungsbescheid
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Einsparkonzept
- Förmlicher Förderantrag (easy-Online)
- Nachweise zum Einsparkonzept
Bewertungskriterien
- Fördereffizienz (THG-Einsparung je Fördereuro)
- Qualität des Einsparkonzepts
Beschreibung
Die bundesweite Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen aller Größenordnungen bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Wettbewerbsbasiert werden Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt, maximal jedoch 20 Mio. € pro Vorhaben. Gefördert werden unter anderem Prozess- und Verfahrensumstellungen, Maßnahmen zur Abwärmenutzung, energieeffiziente Wärme-, Kälte- und Lüftungsanlagen sowie Elektrifizierungs- und Nutzungskonzepte für erneuerbare Energieträger. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, eine Amortisationszeit (ohne Förderung) von mehr als vier Jahren sowie der Einsatz eines qualifizierten Energieberater:innen oder die Nutzung eines zertifizierten Managementsystems für das Einsparkonzept.
Der zweistufige Antragsprozess beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze über das elektronische easy-Online-System; positiv bewertete Konzepte können anschließend einen förmlichen Förderantrag stellen. Begleitend wird die Erstellung des Einsparkonzepts gefördert – mit bis zu 5 Prozent des Netto-Investitionsvolumens, maximal 50.000 €. Innerhalb mehrerer jährlich stattfindender Wettbewerbsrunden entscheidet die Fördereffizienz anhand der Treibhausgas-Einsparung pro Fördereuro über die Rangfolge. Die Projekte müssen innerhalb von 48 Monaten nach Zuwendungsbescheid umgesetzt und mindestens drei Jahre betrieben werden. KMU und Contractoren mit Sitz in Deutschland erhalten so die Chance, ihre Produktionsabläufe nachhaltiger zu gestalten, den fossilen Energieverbrauch zu reduzieren und langfristig Kosten zu senken.
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