Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Modul 2)
KfW-Kredit für Unternehmen zur Förderung der Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie und Biomasse-KWK. Bis zu 60 % Tilgungszuschuss, Kredit bis 100 Mio. €, Anträge bis 31.12.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen, um Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffung von Solarkollektoranlagen
- Beschaffung von Wärmepumpen
- Erschließung von Geothermie (Bohrungen)
- Biomasse-Feuerungsanlagen
- KWK-Anlagen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Eigenleistungen
- Versicherungskosten
- Genehmigungskosten
- Gebäudebauliche Maßnahmen über Nebenkosten hinaus
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Deutschland
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Effizienznachweis gemäß Anlage TMA Modul 2
- Solar-Keymark-Zertifikat für Solarkollektoren
- Elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen für Wärmepumpen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Datenerfassungsblatt (Formularnummer 600 000 4395)
- Hydraulisches Anlagenschema
- Angebot der Wärmeerzeuger
- Herstellererklärungen für Wärmepumpen und Biomasseanlagen
- Produktdatenblatt/Materialdatenblatt
- Solar-Keymark-Zertifikat
- Verzichtserklärung EEG/KWKG
- Einsparkonzept
Bewertungskriterien
- Höhe des THG-Einsparpotenzials
- Wirtschaftlichkeit und Amortisationszeit
- Effizienz der Technologie
- Umwelt- und Klimabeitrag
Beschreibung
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit), Modul 2 „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“, unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Betriebsstätte in Deutschland bei der Beschaffung und Umsetzung hocheffizienter Wärmeerzeugungsanlagen. Gefördert werden Solarkollektoren mit Solar-Keymark, Wärmepumpen, Systeme zur Erschließung oberflächennaher und tiefer Geothermie sowie Biomasse‐KWK-Anlagen. Das zinsverbilligte Darlehen kann bis zu 100 Mio. € betragen, ergänzt um einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 % der Investitionskosten. Projektanträge sind bis zum 31. Dezember 2028 möglich; der Bewilligungszeitraum umfasst bis zu 36 Monate ab Zusagedatum. Gefördert werden Investitionen in die Beschaffung, Errichtung, geeignete Wärmespeicher und notwendige Mess-, Erfassungs- und Installationskosten, um den Prozesswärmebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken und Treibhausgas-Emissionen nachweislich zu reduzieren.
Das Förderprogramm legt großen Wert auf technische Nachweise: Vor Antragstellung sind Effizienznachweise gemäß Anlage TMA Modul 2, hydraulische Anlagenschemata und Angebote einzureichen. Bei Wärmepumpen ist der Einsatz von 100 % Ökostrom Voraussetzung, Geothermie-Vorhaben erfordern häufig Machbarkeitsstudien, und Biomasse-Systeme müssen emissionsrechtliche Vorgaben erfüllen. Ein jährliches Monitoring der Wärmemengen ist verpflichtend. Die Förderung richtet sich an in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunal- und Landesbetriebe sowie gemeinnützige Antragsteller:innen, sofern sie wirtschaftlich aktiv sind. Mit diesem Programm werden Klimaschutz und Ressourceneffizienz zusammengeführt, um Produktionsprozesse nachhaltig zu dekarbonisieren und langfristig Energiekosten zu senken.
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