Darlehen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss der KfW und BMWE zur energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Industrie- und Gewerbeanlagen (Modul 4). Anträge bis 31.12.2028, Inbetriebnahme bis 36 Monate nach Zusage.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: je nach Vorhaben
Förderquote: 10% – 45%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung technologieoffener Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen, um THG-Emissionen zu reduzieren und Effizienz zu steigern

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Anlagen und Geräte
  • Nebenkosten für Installation und Planung
  • Kosten für Erstellung Einsparkonzept

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gebäudebauliche Maßnahmen ohne direkten Prozessbezug
  • Betriebsmittel und Rohstoffe
  • Gebrauchte Anlagen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Deutschland
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. gewerbliche Bestätigung zum Antrag
  2. Einsparkonzept
  3. Referenzangebot (bei IMK)

Bewertungskriterien

  • THG-Einsparpotenzial
  • Systemischer Optimierungsansatz
  • Wirtschaftlichkeit (Amortisation)

Beschreibung

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4 der KfW (Kredit Nr. 295) unterstützt technologieoffene Investitionen, die den Energie- und Ressourcenbedarf von Industrie- und Gewerbeanlagen nachhaltig senken. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die THG-Emissionen reduzieren und Effizienzpotenziale heben: Beispielsweise Prozessumstellungen, Abwärmenutzung mittels Wärmeübertrager oder Wärmepumpen, Optimierung verfahrenstechnischer Anlagen sowie Elektrifizierungen und Dekarbonisierungsvorhaben. Gefördert werden sowohl Austausch-, Erst- und Erweiterungsinvestitionen als auch Komponenten-Nachrüstungen mit je nach Unternehmensgröße attraktiven Tilgungszuschüssen von bis zu 45 % der Investitionskosten. Ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten kann bei Maßnahmen mit erneuerbarer Stromnutzung, Wasserstoff und außerbetrieblicher Abwärme einspringen.

Der Kreditantrag erfolgt über einen Finanzierungs­partner, die Antragsfrist endet am 31. 12. 2028. Maßgeblich ist ein Nachweis des THG-Einsparpotenzials in einem verbindlichen Einsparkonzept, erstellt durch gelistete Effizienzexpert:innen oder Anlagenbetreiber:innen mit ISO 50001-/EMAS-Zertifikat. Gefördert werden Investitionsgesamtkosten oder auf Wunsch Investitionsmehrkosten; neben Investition und Installation zählen planungs- sowie Prüf- und Messkosten zu den Nebenkosten. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, eine verbindliche Zusage ist daher erst nach der Prüfung möglich. Im Anschluss an die Umsetzung und eine erfolgreiche Verwendungsnachweisprüfung werden die Tilgungszuschüsse auf die letzten Raten verrechnet. Das umfassende Förderpaket bietet Unternehmen aller Größenordnungen einen strukturierten Weg zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Produktion.

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