Zuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4 Basisförderung

Förderung von Investitionen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Produktionsanlagen in KMU. Zuschuss in Höhe von 10 % (mittlere Unternehmen) bzw. 15 % (kleine Unternehmen) der Investitionskosten. Anträge bis 31.12.2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 10% - 15%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Investitionen in Anlagen, die den Energie- und Ressourcenbedarf von vorhandenen weniger effizienten Bestandsanlagen um mindestens 15 % reduzieren. Ziel ist die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Ersatzanlagen
  • Nebenkosten (Planung, Montage) bis 30 % der Anlagenkosten
  • Kosten für Nachweis Endenergieeinsparung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Eigenleistungen des Unternehmens
  • Bauliche Maßnahmen am Gebäude
  • Roh- und Betriebsstoffe

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz und Niederlassung in Deutschland
  • KMU-Status (Definition EU-Empfehlung 2003/361/EG)
  • Investitionsvolumen ≥ 10.000 €
  • Austausch einer vorhandenen ineffizienten Bestandsanlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot der auszutauschenden neuen Anlage
  2. Nachweis Bestandsanlage (Foto, Nachweisdokument)
  3. Bestätigung Endenergieeinsparung durch Energieeffizienz-Experten
  4. Fachunternehmererklärung

Bewertungskriterien

  • Höhe der Endenergieeinsparung
  • Innovationsgrad der Technik
  • Wirtschaftlichkeit (Amortisationszeit)

Beschreibung

Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4 Basisförderung“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bundesweit bei Investitionen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs ihrer Produktionsanlagen. Gefördert werden ausschließlich Austauschinvestitionen, bei denen vorhandene weniger effiziente Bestandsanlagen in definierten Technologie-Kategorien (z. B. elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Laserschneider oder Wärmedämmfolien für Biogasanlagen) durch neue, energieeffizientere Geräte ersetzt werden. Der jährliche Endenergiebedarf muss dabei um mindestens 15 % reduziert werden. Kleine Unternehmen erhalten 15 % Zuschuss, mittlere 10 % der Investitionskosten; Nebenkosten für Planung und Montage können bis zu 30 % der Anlagenkosten berücksichtigt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2028 möglich, die Projektdauer beträgt 36 Monate.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, KMU-Status gemäß EU-Definition und einem Investitionsvolumen ab 10 000 €. Voraussetzung ist der fachgerechte Austausch einer mindestens fünf Jahre im Einsatz befindlichen Bestandsanlage. Im Antrag ist ein Nachweis durch Energieeffizienz-Expert:innen zu erbringen, der die Endenergieeinsparung bestätigt. Neben dem Angebot für die neue Anlage sowie Fotos der Bestandsanlage sind fachunternehmerische Erklärungen beizufügen. Die abschließende Prüfung und Auszahlung erfolgt nach Nachweis der Umsetzung und der tatsächlichen Einsparungen. Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Beihilfen ist ausgeschlossen.

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