Zuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Transformationsplänen (Modul 5)

Das BMWK fördert Unternehmen in Deutschland bei der Erstellung von Transformationsplänen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Anträge sind bis zum 31.12.2028 laufend möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Unternehmensfinanzierung Klimaschutz Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: Bis zu 60.000 € (bis zu 90.000 € bei IEEKN-Netzwerk)
Förderquote: 40% für große Unternehmen, 50% für mittlere Unternehmen, 60% für kleine Unternehmen (plus 10 Prozentpunkte bei aktive...

Förderziel

Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie durch die Erstellung eines Transformationsplans, um langfristig Klimaneutralität zu erreichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Beratungsleistungen
  • Bilanzierungsleistungen
  • Konzeptionierungsleistungen
  • Messdienstleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Wirtschaftlich tätige Vereine/Verbände/Stiftungen nur mit nachweisbarer wirtschaftlicher Tätigkeit
  • Nicht antragsberechtigt: Kommunen, städtische Eigenbetriebe und Unternehmen mit mehr als 50 % Bundesanteil
  • Keine ausschließliche Tier- oder Pflanzenproduktion

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert im Rahmen der bundesweiten „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ die Erstellung von Transformationsplänen (Modul 5). Zielsetzung ist die systematische Entwicklung und Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie mit Blick auf langfristige Klimaneutralität. Antragsberechtigt sind alle privatwirtschaftlichen, kommunalen und Landesunternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren mit Betriebsstätte in Deutschland. Auch wirtschaftlich aktive Vereine, Verbände und Stiftungen können teilnehmen, sofern die wirtschaftliche Tätigkeit nachweisbar ist. Die Einreichung von Anträgen erfolgt fortlaufend bis zum 31.12.2028 beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, eine Zusage muss vor Beginn der beauftragten Leistungen vorliegen.

Gefördert werden externe Dienstleistungen wie Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungs- und Messdienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehen. Die förderfähigen Kosten werden anteilig erstattet: bis zu 60 % für kleine, 50 % für mittlere und 40 % für große Unternehmen. Unternehmen, die aktiv in einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk (IEEKN) mitwirken, erhalten einen Zuschlagsbonus von 10 Prozentpunkten und eine maximale Fördersumme von bis zu 90.000 €. Ohne Netzwerkbeteiligung liegt der Höchstbetrag bei 60.000 €. Voraussetzung für die Förderung ist eine umfassende THG-Bilanzierung mindestens eines deutschen Standorts, die Festlegung eines 10-Jahres-Reduktionsziels von mindestens 40 % sowie die Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne. Die kontinuierliche Antragstellung ermöglicht eine flexible Projektplanung und unterstützt Unternehmen dabei, ihre energie- und ressourceneffizienten Transformationsschritte wirksam vorzubereiten.

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