Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Bundesweite Zuschussförderung für Unternehmen zur Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie- und Biomasseanlagen, KWK) für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Anträge bis 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in die Beschaffung und Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-, Biomasse- und KWK-Anlagen) zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der Treibhausgasemissionen in der Wirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Nebenkosten für Planung und Installation
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
- Herstellererklärungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Bauliche Maßnahmen außerhalb der Anlage
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Überwiegende Prozesswärmenutzung (>50 %)
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Datenerfassungsblatt
- Hydraulisches Anlagenschema
- Produktdatenblatt oder Herstellererklärung
- Kostenvoranschlag/Angebot
Bewertungskriterien
- Investitionsmehrkosten im Vergleich zur Referenzanlage
- Jährliches THG-Einsparpotenzial
- Effizienzsteigerung der Prozesswärmebereitstellung
Beschreibung
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Bundesweit fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Investitionen in die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Quellen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, deren Anlagen mindestens zu 50 % Prozesswärme erzeugen. Förderfähige Technologien umfassen Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie- und Biomasseanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplungssysteme. Gefördert werden neben den Investitionskosten auch Nebenkosten für Planung, Installation und Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Die Förderquote reicht je nach Unternehmensgröße von 40 % bis 60 % (bei Biomasse-Feuerungsanlagen 20 % bis 40 %) der förderfähigen Investitionskosten, maximal bis zu 20 Mio. € pro Vorhaben. Anträge sind bis zum 31.12.2028 vor Beginn der Maßnahme über das elektronische BAFA-Portal einzureichen.
Gefördert werden nur Projekte, die nach Inbetriebnahme eine deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen ermöglichen und bei denen die Nutzung von Prozesswärme im Jahresmittel überwiegt. Voraussetzung für eine Förderbarkeit ist die Antragstellung vor Beginn der bau- oder montagetechnischen Umsetzung. Antragsunterlagen umfassen u. a. ein Datenerfassungsblatt, ein hydraulisches Anlagenschema sowie Angebote oder Herstellererklärungen. Die nachgewiesene Wärmemenge ist über einen geeigneten Zähler drei Jahre lang zu dokumentieren. Eine fachgerechte Planung und Effizienznachweise (beispielsweise Leistungszahl und Gütegrad für Wärmepumpen, Effizienzvergleich bei Biomassekesseln) sind zwingend. Die BAFA-Zuwendung unterstützt Unternehmen, ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien auszubauen und den CO2-Fußabdruck nachhaltig zu reduzieren.
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