Zuschuss

Burgenländischer Windelgutschein

Burgenländischer Windelgutschein: Familien im Burgenland erhalten einmalig einen Gutschein im Wert von 100 € für den Kauf einer Mehrwegwindelausstattung (ab 350 €). Anträge bis zum 3. Geburtstag des Kindes, laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Fördersumme: 100 € Gutscheinwert pro Kind

Förderziel

Unterstützung junger Eltern im Burgenland beim Umstieg auf Mehrwegwindeln zur Förderung eines nachhaltigen und gesunden Lebensstils.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Mehrwegwindelausstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Einwegwindeln
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Neugeborenes bzw. Kleinkind (bis zum 3. Geburtstag)
  • Einmalige Einlösung pro Kind

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Geburtsurkunde oder Eltern-Kind-Pass
  2. vollständig ausgefülltes Antragsformular

Bewertungskriterien

  • Vollständige Antragsunterlagen

Beschreibung

Das Land Burgenland bietet jungen Familien über das Förderprogramm des Burgenländischen Windelgutscheins eine finanzielle Unterstützung im Wert von 100 € als einmaligen Zuschuss für den Erwerb einer nachhaltigen Mehrwegwindelausstattung. Eingebettet in die Themenfelder Soziales, Umwelt-/Naturschutz, Arbeit & Soziales sowie Energieeffizienz & Klimaschutz, stärkt diese Initiative nicht nur die Wirtschaftskraft privater Haushalte, sondern fördert gleichzeitig einen umweltbewussten Lebensstil. Die Gutscheinberechtigung greift bei einem Mindesteinkauf von 350 € und gilt pro Kind nur einmal. Die Auswahl der windelgutscheinfähigen Marken ist frei und erfolgt über eine regionale Fachhändler:innen-Liste, die ein breites Sortiment an hochwertigen Stoffwindeln und Zubehör bereitstellt.

Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Hauptwohnsitz im Burgenland und der Nachweis eines Neugeborenen oder Kleinkinds bis zum dritten Geburtstag. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Einwegwindeln sowie rückwirkende Anschaffungen. Antragstellende reichen das vollständig ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit einer Geburtsurkunde oder dem Eltern-Kind-Pass beim Amt der Burgenländischen Landesregierung ein. Die Förderung läuft fortlaufend und kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes beantragt werden. Maßgeblich ist die Vollständigkeit der Unterlagen; unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Mit diesem Angebot unterstützt das Burgenland junge Eltern beim Umstieg auf Mehrwegwindeln und leistet einen Beitrag zu gesundheitsfördernden und klimafreundlichen Familienstrukturen.

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