Burgenländisches Arten- und Lebensraumschutzprogramm
Förderungsprogramm zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen und Tierarten sowie gefährdeter Lebensräume. Gültig ab 01.01.2015 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Pacht
- Entschädigung von Nutzungsrechten
- Grundankauf
- Personalaufwand
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Ansuchen unter Verwendung des vorgesehenen Formulars
- Stellungnahme der Abteilung 5, Hauptreferat III – Natur- und Umweltschutz beifügen
- Nachweis über den Erhalt öffentlicher Beihilfen der letzten drei Jahre
- Zeit- und Finanzierungsplan im Projektantrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsformular
- Stellungnahme der Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz
- Zeit- und Finanzierungsplan
- Rechnungszusammenstellung mit Originalbelegen
- Projektbericht
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Arten- und Lebensraumschutzprogramms
- Vollständigkeit der Stellungnahme und des Finanzierungsplans
- Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung der Maßnahmen
Beschreibung
Das Burgenländische Arten- und Lebensraumschutzprogramm unterstützt Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei der Erhaltung sowie Wiederherstellung gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume im Burgenland. Ziel ist die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) durch Investitionsmaßnahmen, Pacht, Grunderwerb oder Entschädigung von Nutzungsrechten. Mit einer Förderquote von bis zu 100 % werden sämtliche förderfähigen Ausgaben, darunter Personal- sowie Finanzierungs- und Sachaufwand, bis maximal 100.000 € pro Antragsteller:in innerhalb von drei Jahren gedeckt. Projekte haben eine maximale Laufzeit von 36 Monaten und werden fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets bewilligt.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein schriftliches Ansuchen auf dem vorgesehenen Formular, eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Abteilung für Natur- und Umweltschutz sowie ein detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan erforderlich. Darüber hinaus müssen Nachweise zu öffentlichen Beihilfen der letzten drei Jahre beigefügt werden. Die Entscheidung beruht auf der Übereinstimmung mit den Programmzielen, der Vollständigkeit der Unterlagen und der langfristigen Wirkung der geplanten Maßnahmen. Einreichende Stellen verpflichten sich, örtliche Informations- und Monitoringtätigkeiten durchzuführen und die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen. Diese Förderung bietet eine wertvolle Chance, gemeinsame Anstrengungen von Gemeinden, Grundeigentümer:innen, Jagd- und Fischereiberechtigten sowie Forschungseinrichtungen zur nachhaltigen Sicherung der Biodiversität im Burgenland zu realisieren.
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