Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Förderung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Sachsen. Zuschüsse für kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Schutzeinrichtungen, Beratungsstellen und Modellvorhaben. Antragsfristen teils jährlich, Kleinstprojekte ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt im Freistaat Sachsen.
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schwerpunkt des Vorhabens im Freistaat Sachsen
- Einsatz einer Fachkraft mit Fachhochschulabschluss oder vergleichbarem Abschluss bei Gleichstellungsmaßnahmen
- Unternehmensgründung von Frauen nur im ländlichen Raum mit maximal 20.000 EUR Investitionen
- Für kommunale Gleichstellungsbeauftragte: Bereitstellung gleich hoher Mittel im Haushaltsplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Gleichstellung
- Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit
- Handreichung zur Beantragung von Fördermitteln
Bewertungskriterien
- Überregionaler Wirkungskreis oder innovativer Charakter
- Landesweit bedeutsame Einzelvorhaben
- Grenzüberschreitende und interregionale Vernetzungsarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Tagungen, Seminare)
Beschreibung
Das Förderprogramm des Freistaats Sachsen unterstützt seit Jahren gezielt Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer sowie häuslicher Gewalt. Es fördert unter anderem Projekte kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, den Betrieb und die Ausstattung von Schutzeinrichtungen, Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie modellhafte Vorhaben mit überregionaler und innovativer Ausrichtung. Ziel ist die Stärkung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, die Verankerung gleichstellungspolitisch relevanter Inhalte in Politik und Gesellschaft sowie die nachhaltige Vernetzung aller Akteur:innen in Sachsen. Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss, wobei Kleinstprojekte ohne Personalkosten bereits ab 1.000 € beantragt werden können und Großvorhaben Förderungen bis zu 200.000 € erhalten.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen (Frauen im ländlichen Raum bis zu 20.000 € Investitionsumfang), öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und Bildungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass der Schwerpunkt des Vorhabens im Freistaat Sachsen liegt und bei Gleichstellungsprojekten mindestens eine Fachkraft mit Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation eingesetzt wird. Für kommunale Gleichstellungsbeauftragte müssen gleichhohe Mittel im Haushaltsplan bereitstehen. Anträge sind jeweils bis zum 31. August für das Folgejahr einzureichen; Kleinstprojekte können zudem fortlaufend angemeldet werden. Gefordert werden der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit sowie die Handreichung zur Antragstellung. Bewertungskriterien sind unter anderem überregionaler Wirkungskreis, innovativer Charakter, grenzüberschreitende Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.
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