Chancenkapitalmodell Vorarlberg
Modell zur langfristigen Verbesserung der Finanzierungsstruktur von KMU in Vorarlberg durch staatliche Garantieübernahme für Eigenkapitalbeteiligungen und Kredite. Garantiebeträge zwischen 70.000 € und 2.000.000 €, Anträge unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Langfristige Verbesserung der Finanzierungsstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen in Vorarlberg durch teilweise Übernahme von Risiken privater Investoren und Bereitstellung von Garantien für Eigenkapitalbeteiligungen und Kredite, um innovative Produkte und Dienstleistungen international vermarktungsfähig zu machen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Vorarlberg bzw. beabsichtigter Standort in Vorarlberg
- Innovatives Produkt- oder Dienstleistungsangebot mit Wachstumspotenzial
- International vermarktungsfähig
- Nachvollziehbares Unternehmenskonzept mit Ertragserwartungen
- Kapital wird als Bareinlage mit Eigenkapitalcharakter eingebracht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Beschreibung des Projektes
- Unternehmenskonzept mit Abschätzung der künftigen Finanz- und Ertragsentwicklung
- Kreditvertrag bei Übernahme einer Kreditgarantie
Beschreibung
Das Chancenkapitalmodell Vorarlberg stärkt gezielt die Finanzierungsstruktur von kleinen und mittleren Unternehmen in Vorarlberg durch staatliche Garantien für Eigenkapitalbeteiligungen und Kredite. Mit einer Laufzeit von bis zu 120 Monaten sichert das Modell bis zu 50 % des eingebrachten Kapitals ab. Garantien können in Höhe von 70.000 € bis 2.000.000 € gewährt werden, wobei das Garantieentgelt pauschal 1 % des garantierten aushaftenden Kapitals beträgt und jährlich im Voraus fällig ist. Die Risikoteilung mit privaten Investor:innen soll Wachstumspotenziale fördern und die Internationalisierung innovativer Produkte oder Dienstleistungen ermöglichen. Nach fünf Jahren wird die Haftung gleichmäßig auf die verbleibenden Jahre abgestuft und zum Vertragsende auf Null reduziert.
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder geplanter Betriebsstätte in Vorarlberg, die ein innovatives, international vermarktungsfähiges Angebot präsentieren und ein nachvollziehbares Konzept mit realistischen Ertragserwartungen vorlegen, erfüllen die formalen Voraussetzungen. Das eingebrachte Kapital muss als Bareinlage mit Eigenkapitalcharakter vorliegen. Zur Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Unternehmenskonzept mit Finanz- und Ertragsprognosen sowie bei Kreditgarantien der entsprechende Kreditvertrag beizulegen. Die Fördermöglichkeit besteht fortlaufend, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Expert:innen aus Wirtschaftsabteilung und Förderwesen begleiten den Prozess gemäß den Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung.
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